Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2024319) # Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen: hier- Aufsichtsrat der Tourismus & Congress GmbH Region Bonn / Rhein-Sieg / Ahrweiler (T&C) 253776 · 2025-11-12 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt In den Aufsichtsrat der Tourismus & Congress GmbH Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler (T&C) werden entsandt: __Ordentliche Mitglieder__ | __Stellvertretende Mitglieder__ | __Ersatzmitglieder__ 1 | Oberbürgermeister Guido Déus (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Christian Siegberg (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Christian Siegberg (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) 2 | Herr Stv. Leskien -CDU- | Frau Stv. Kramer -CDU- | Frau Stv. Kramer -CDU- 3 | Frau Stv. Mohr -Bündnis 90/Die Grünen- | Frau AM Dr. Standop -Bündnis 90/Die Grünen- | Frau AM Dr. Standop -Bündnis 90/Die Grünen- ## Beschlussvorschlag In den Aufsichtsrat der Tourismus & Congress GmbH Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler (T&C) werden entsandt: __Ordentliche Mitglieder__ | __Stellvertretende Mitglieder__ | __Ersatzmitglieder__ 1 | Oberbürgermeister Guido Déus (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Christian Siegberg (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Christian Siegberg (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) 2 | Herr Stv. Leskien -CDU- | Frau Stv. Kramer -CDU- | Frau Stv. Kramer -CDU- 3 | Frau Stv. Mohr -Bündnis 90/Die Grünen- | Frau AM Dr. Standop -Bündnis 90/Die Grünen- | Frau AM Dr. Standop -Bündnis 90/Die Grünen- ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Die Entsendung der neuen Aufsichtsratsmitglieder für die Stadt Bonn ist dringlich, damit diese an der für den 17.12.2025 bereits terminierten Aufsichtsratssitzung teilnehmen können. Es ist beabsichtigt, dass die Interimsgeschäftsführung den Wirtschafts- und Finanzplan 2026 zur Beschlussfassung in der Sitzung vorlegt. Nach § 16 der Satzung der T & C GmbH ist der Wirtschaftsplan von der Geschäftsführung dem Aufsichtsrat mindestens 2 Monate vor Beginn des entsprechenden Wirtschaftsjahres vorzulegen. __Allgemeines__ Die Bundesstadt Bonn ist mit einem Beteiligungsanteil von 38, 5 % am Stammkapital der Tourismus & Congress GmbH Region Bonn / Rhein-Sieg / Ahrweiler (T & C) beteiligt. Nach dem Gesellschaftsvertrag setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 9 Mitgliedern zusammen, die von den Gesellschaftern in den Aufsichtsrat zu entsenden sind. Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages sind von der Stadt Bonn drei Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden, denen der Oberbürgermeister oder ein/e vom Rat bestellte/r Angestellte/r oder Beamtin/Beamter der Stadt Bonn angehört. Für jedes ordentliche Mitglied wird ein/e Stellvertreter/in benannt. Gemäß § 113 Abs. _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-11-13 · Rat · ungeändert beschlossen - 2026-04-23 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · vertagt - 2026-05-07 · Rat · ungeändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 253776-01 Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen: hier- Ersatzbestellung Aufsichtsrat der Tourismus & Congress GmbH Region Bonn / Rhein-Sieg / Ahrweiler (T&C) {#nv-2025866} **Sachverhalt** In den Aufsichtsrat der Tourismus & Congress GmbH Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler (T&C) wird entsandt: __Stellvertretendes Mitglied__ | __Ersatzmitglied__ Frau AM Chantal Drewa -Bündnis 90/Die Grünen- | Frau AM Chantal Drewa -Bündnis 90/Die Grünen- **Beschlussvorschlag** In den Aufsichtsrat der Tourismus & Congress GmbH Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler (T&C) wird entsandt: __Stellvertretendes Mitglied__ | __Ersatzmitglied__ AM Chantal Drewa -Bündnis 90/Die Grünen- | AM Chantal Drewa -Bündnis 90/Die Grünen- **Begründung** Der Rat hatte in der Sitzung am 13.11.2025 Frau Dr. Standop als stellvertretendes Mitglied und als Ersatzmitglied für den Aufsichtsrat der Tourismus & Congress GmbH Region Bonn / Rhein-Sieg / Ahrweiler (T & C) benannt. Für die verstorbene Frau Dr. Standop ist nun eine Ersatzwahl vorzunehmen. Bei der Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern für städtische Beteiligungsgesellschaften sind die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Auf die Anlage „Anforderungen an die Aufsichtsratsmitgliedschaft“ ist zu verweisen. __Dauer der Bestellung__ Beginn und Ende der Amtszeit richten sich nach der Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaften mit der Maßgabe, dass ein entsandtes Aufsichtsratsmitglied solange in dieser Funktion verbleibt, bis eine Neubenennung erfolgt. Bei solchen Aufsichtsratsmitgliedern, die Mitglied des Stadtrates sind, endet die Mitgliedschaft auch mit der sonstigen Beendigung des Stadtrats, gleich aus welchem Grund. Eine vorzeitige Abberufung ist ebenso wie die Wiederwahl für weitere Amtsperioden möglich. ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3041115&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3084330&OTYP=41))