Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2024321) # Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen: hier- Aufsichtsrat der Bonner City Parkraum GmbH (BCP) 253778 · 2025-12-09 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Der Rat der Stadt Bonn empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bonn GmbH, folgende Vertreter in den Aufsichtsrat der Bonner City Parkraum GmbH zu entsenden: ordentliche Mitglieder | Ersatzmitglieder 1 | Ralf Bockshecker (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) 2 3 4 5 ## Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Bonn empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bonn GmbH, folgende Vertreter in den Aufsichtsrat der Bonner City Parkraum GmbH zu entsenden: **ordentliche Mitglieder** | **Ersatzmitglieder** 1 | Ralf Bockshecker (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) 2 3 4 5 ## Begründung __Allgemeines__ Die Beteiligung an der BCP GmbH wird von der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) gehalten. Die Stadtwerke Bonn GmbH ist mit einem Beteiligungsanteil von 50, 1 % am Stammkapital der Bonner City Parkraum GmbH beteiligt. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der SWB ist im § 9 des Gesellschaftsvertrages geregelt. Der Aufsichtsrat besteht aus 10 Mitgliedern, die je zur Hälfte von den beiden Gesellschaftern (Stadtwerke Bonn GmbH und Parkgemeinschaft Bonn e. V.) bestimmt werden. Jeder Gesellschafter kann von ihm entsandte Mitglieder jederzeit abberufen und durch andere ersetzen. Unter den von der SWB entsandten Mitgliedern ist der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn oder der/die von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 S. 2, 3 GO NRW. Die von der SWB entsandten Mitglieder des Aufsichtsrats sind gemäß § 108 Abs. 5 lit. a in Verbindung mit Abs. 4 Nr. 2 GO NRW an die Weisungen des Rates der Bundestadt Bonn gebunden. Die Bestellung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter ist gemäß § 50 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Diesbezüglich ist auf die Anlage „Anforderungen an die Aufsichtsratsmitgliedschaft“ zu verweisen. Der Sitz _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-12-11 · Rat · geändert beschlossen ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3041121&OTYP=41))