Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2024324) # Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement Bonn mbH (EGM) 253781 · 2025-12-09 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Der Gesellschafterin Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) werden zur Wahl in den Aufsichtsrat der Energie- und Gebäudemanagement Bonn GmbH (EGM) folgende Mitglieder vorgeschlagen: ordentliche Mitglieder | Ersatzmitglieder/ Stellvertreter 1 | Christian Siegberg (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Niklas Zimmermann (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) 2 3 4 5 6 7 ## Beschlussvorschlag Der Gesellschafterin Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) werden zur Wahl in den Aufsichtsrat der Energie- und Gebäudemanagement Bonn GmbH (EGM) folgende Mitglieder vorgeschlagen: ordentliche Mitglieder | Ersatzmitglieder/ Stellvertreter 1 | Christian Siegberg (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Niklas Zimmermann (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) 2 3 4 5 6 7 ## Begründung __Allgemeines__ Alleingesellschafter der EGM ist die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB). Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist in § 6 des Gesellschaftsvertrages geregelt. Dem Aufsichtsrat gehören danach sieben Mitglieder an. Gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der EGM entsendet die Stadt Bonn/Stadtwerke Bonn GmbH sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat, zu denen die Oberbürgermeisterin oder ein/-e von ihr vorgeschlagene/-r Bedienstete/-r gehört. Die Bestellung von Ersatzmitgliedern wird vorgesehen für den Fall, dass ein ordentliches Mitglied des Aufsichtsrates (für welches das Ersatzmitglied benannt wurde) vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin oder der von ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Die Bestellung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter ist gemäß § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Diesbezüglich ist auf die Anlage „Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglied _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-12-11 · Rat · geändert beschlossen - 2026-07-09 · Rat · ungeändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 253781-01 Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement Bonn mbH (EGM) {#nv-2027635} **Beschlussvorschlag** Der Gesellschafterin Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) werden zur Wahl in den Aufsichtsrat der Energie- und Gebäudemanagement Bonn GmbH (EGM) folgende Mitglieder vorgeschlagen: **Ordentliches Mitglied** | **Ersatzmitglied** 1 | Niklas Zimmermann (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Manuela Ponti-Olschewski (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) **Begründung** __Allgemeines__ Alleingesellschafter der EGM ist die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB). Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist in § 6 des Gesellschaftsvertrages geregelt. Dem Aufsichtsrat gehören danach sieben Mitglieder an. Gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der EGM entsendet die Stadt Bonn/Stadtwerke Bonn GmbH sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat, zu denen der Oberbürgermeister __oder__ __ein/-e von ihm vorgeschlagene/-r Bedienstete/-r__ gehört. Die Bestellung von Ersatzmitgliedern wird vorgesehen für den Fall, dass ein ordentliches Mitglied des Aufsichtsrates (für welches das Ersatzmitglied benannt wurde) vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Zurzeit ist der Verwaltungsposten wie folgt besetzt: **Ordentliches Mitglied** | **Ersatzmitglied** Christian Siegberg (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Niklas Zimmermann (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) __Dauer__ __der__ __Bestellung__ Beim Oberbürgermeister bzw. der / dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Bundesstadt Bonn endet die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Dies ist das Dienstverhältn _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3041166&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3141566&OTYP=41))