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Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW): Aufsichtsrat sowie Stadtwerke Bonn Beteiligungs- GmbH (SWBB): Konsortialausschusses

253783 · 2025-12-09 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Zur Wahl in den Aufsichtsrat der EnW werden für die Gesellschafterversammlung der SWBB vorgeschlagen __und__ gleichzeitig als Mitglieder des Konsortialausschusses der SWBB benannt:

ordentliche Mitglieder | Ersatzmitglieder 1 | Christian Siegberg (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Manuela Ponti-Olschewski (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) 2 3 4 5

  1. Zur/Zum Vorsitzenden des Konsortialausschusses der SWBB wird benannt:

_____________________

Beschlussvorschlag

  1. Zur Wahl in den Aufsichtsrat der EnW werden für die Gesellschafterversammlung der SWBB vorgeschlagen __und__ gleichzeitig als Mitglieder des Konsortialausschusses der SWBB benannt: ordentliche Mitglieder | Ersatzmitglieder

1 | Christian Siegberg (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Manuela Ponti-Olschewski (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) 2 3 4 5

  1. Zur/Zum Vorsitzenden des Konsortialausschusses der SWBB wird benannt:

_____________________

Begründung

__Allgemeines__

Gesellschafter der EnW sind die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (86, 29%) und Rhein Energie AG (13, 71%).

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der EnW ist im § 6 des Gesellschaftsvertrages der EnW geregelt. Der Aufsichtsrat besteht aus fünfzehn Mitgliedern, hiervon fünf Arbeitnehmer-vertreter. Neun Mitglieder werden durch die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) und ein Mitglied durch die Rhein Energie AG entsandt.

Von den neun auf die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) entfallenden Aufsichtsrats-mitgliedern werden:

a) zwei direkt vom Rhein-Sieg-Kreis

b) eines direkt von der Stadt Troisdorf / Troi Komm

c) eines direkt von der BRS Beteiligungsgesellschaft Bonn/Rhein-Sieg mbH

d) fünf direkt von der Bundesstadt Bonn entsandt.

Der Oberbürgermeister oder ein/-e von ihn vorgeschlagene/-r Bedienstete/-r muss dazugehören.

Die Vertreter der Bundesstadt Bonn im Aufsichtsrat der EnW sind gem. § 9 Abs. 1 Konsortialvertrag gleichzeitig Mitglieder des Konsortialausschusses der SWBB.

Die Bestellung von Ersatzmitgliedern wird vorgesehen für den Fall, dass ein ordentliches Mitglied des Aufsichtsrates (für welches das Ersatzmitglied benannt wurde) vor Ablauf s

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

253783-01 Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW): Aufsichtsrat

Sachverhalt

Zur Wahl in den Aufsichtsrat der EnW wird für die Gesellschafterversammlung der SWBB vorgeschlagen

und

gleichzeitig als Mitglied des Konsortialausschusses der SWBB benannt:

Ordentliches Mitglied | Ersatzmitglied 1 | Manuela Ponti-Olschewski (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Niklas Zimmermann (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW)

Beschlussvorschlag

Zur Wahl in den Aufsichtsrat der EnW wird für die Gesellschafterversammlung der SWBB vorgeschlagen und gleichzeitig als Mitglied des Konsortialausschusses der SWBB benannt:

Ordentliches Mitglied | Ersatzmitglied 1 | Manuela Ponti-Olschewski (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Niklas Zimmermann (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW)

Begründung

__Allgemeines__

Gesellschafter der EnW sind die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (86, 29%) und Rhein Energie AG (13, 71%).

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der EnW ist in § 6 des Gesellschaftsvertrages der EnW geregelt. Der Aufsichtsrat besteht aus fünfzehn Mitgliedern, hiervon fünf Arbeitnehmervertreter. Neun Mitglieder werden durch die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) und ein Mitglied durch die Rhein Energie AG entsandt.

Von den neun auf die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) entfallenden Aufsichtsratsmitglieder werden:

a) zwei direkt vom Rhein-Sieg-Kreis

b) eines direkt von der Stadt Troisdorf / Troi Komm

c) eines direkt von der BRS Beteiligungsgesellschaft Bonn/Rhein-Sieg mbH

d) __fünf direkt von der Bundesstadt Bonn__ entsandt.

__Der Oberbürgermeister oder ein/-e von ihn vorgeschlagene/-r Bedienstete/-r muss dazugehören.__

Die Vertreter der Bundesstadt Bonn im Aufsichtsrat der EnW sind gem. § 9 Abs. 1 Konsortialvertrag gleichzeitig Mitglieder des Konsortialausschusses der SWBB.

Die Bestellung von Ersatzmitgliedern wird vorgesehen für den Fall, dass ein ordentliches Mitglied des Aufsichtsrates (für welches das Ersatzmitglied benannt wurde) vor Abl

_Gekürzt._

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