Originalquelle: ALLRIS-Original
253783 · 2025-12-09 · Beschlussvorlage · öffentlich
ordentliche Mitglieder | Ersatzmitglieder 1 | Christian Siegberg (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Manuela Ponti-Olschewski (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) 2 3 4 5
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1 | Christian Siegberg (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Manuela Ponti-Olschewski (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) 2 3 4 5
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__Allgemeines__
Gesellschafter der EnW sind die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (86, 29%) und Rhein Energie AG (13, 71%).
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der EnW ist im § 6 des Gesellschaftsvertrages der EnW geregelt. Der Aufsichtsrat besteht aus fünfzehn Mitgliedern, hiervon fünf Arbeitnehmer-vertreter. Neun Mitglieder werden durch die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) und ein Mitglied durch die Rhein Energie AG entsandt.
Von den neun auf die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) entfallenden Aufsichtsrats-mitgliedern werden:
a) zwei direkt vom Rhein-Sieg-Kreis
b) eines direkt von der Stadt Troisdorf / Troi Komm
c) eines direkt von der BRS Beteiligungsgesellschaft Bonn/Rhein-Sieg mbH
d) fünf direkt von der Bundesstadt Bonn entsandt.
Der Oberbürgermeister oder ein/-e von ihn vorgeschlagene/-r Bedienstete/-r muss dazugehören.
Die Vertreter der Bundesstadt Bonn im Aufsichtsrat der EnW sind gem. § 9 Abs. 1 Konsortialvertrag gleichzeitig Mitglieder des Konsortialausschusses der SWBB.
Die Bestellung von Ersatzmitgliedern wird vorgesehen für den Fall, dass ein ordentliches Mitglied des Aufsichtsrates (für welches das Ersatzmitglied benannt wurde) vor Ablauf s
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Zur Wahl in den Aufsichtsrat der EnW wird für die Gesellschafterversammlung der SWBB vorgeschlagen
und
gleichzeitig als Mitglied des Konsortialausschusses der SWBB benannt:
Ordentliches Mitglied | Ersatzmitglied 1 | Manuela Ponti-Olschewski (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Niklas Zimmermann (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
Beschlussvorschlag
Zur Wahl in den Aufsichtsrat der EnW wird für die Gesellschafterversammlung der SWBB vorgeschlagen und gleichzeitig als Mitglied des Konsortialausschusses der SWBB benannt:
Ordentliches Mitglied | Ersatzmitglied 1 | Manuela Ponti-Olschewski (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Niklas Zimmermann (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
Begründung
__Allgemeines__
Gesellschafter der EnW sind die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (86, 29%) und Rhein Energie AG (13, 71%).
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der EnW ist in § 6 des Gesellschaftsvertrages der EnW geregelt. Der Aufsichtsrat besteht aus fünfzehn Mitgliedern, hiervon fünf Arbeitnehmervertreter. Neun Mitglieder werden durch die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) und ein Mitglied durch die Rhein Energie AG entsandt.
Von den neun auf die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) entfallenden Aufsichtsratsmitglieder werden:
a) zwei direkt vom Rhein-Sieg-Kreis
b) eines direkt von der Stadt Troisdorf / Troi Komm
c) eines direkt von der BRS Beteiligungsgesellschaft Bonn/Rhein-Sieg mbH
d) __fünf direkt von der Bundesstadt Bonn__ entsandt.
__Der Oberbürgermeister oder ein/-e von ihn vorgeschlagene/-r Bedienstete/-r muss dazugehören.__
Die Vertreter der Bundesstadt Bonn im Aufsichtsrat der EnW sind gem. § 9 Abs. 1 Konsortialvertrag gleichzeitig Mitglieder des Konsortialausschusses der SWBB.
Die Bestellung von Ersatzmitgliedern wird vorgesehen für den Fall, dass ein ordentliches Mitglied des Aufsichtsrates (für welches das Ersatzmitglied benannt wurde) vor Abl
_Gekürzt._