Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2024326) # Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW): Aufsichtsrat sowie Stadtwerke Bonn Beteiligungs- GmbH (SWBB): Konsortialausschusses 253783 · 2025-12-09 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Zur Wahl in den Aufsichtsrat der EnW werden für die Gesellschafterversammlung der SWBB vorgeschlagen __und__ gleichzeitig als Mitglieder des Konsortialausschusses der SWBB benannt: ordentliche Mitglieder | Ersatzmitglieder 1 | Christian Siegberg (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Manuela Ponti-Olschewski (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) 2 3 4 5 1. Zur/Zum Vorsitzenden des Konsortialausschusses der SWBB wird benannt: _____________________ ## Beschlussvorschlag 1. Zur Wahl in den Aufsichtsrat der EnW werden für die Gesellschafterversammlung der SWBB vorgeschlagen __und__ gleichzeitig als Mitglieder des Konsortialausschusses der SWBB benannt: ordentliche Mitglieder | Ersatzmitglieder 1 | Christian Siegberg (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Manuela Ponti-Olschewski (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) 2 3 4 5 2. Zur/Zum Vorsitzenden des Konsortialausschusses der SWBB wird benannt: _____________________ ## Begründung __Allgemeines__ Gesellschafter der EnW sind die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (86, 29%) und Rhein Energie AG (13, 71%). Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der EnW ist im § 6 des Gesellschaftsvertrages der EnW geregelt. Der Aufsichtsrat besteht aus fünfzehn Mitgliedern, hiervon fünf Arbeitnehmer-vertreter. Neun Mitglieder werden durch die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) und ein Mitglied durch die Rhein Energie AG entsandt. Von den neun auf die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) entfallenden Aufsichtsrats-mitgliedern werden: a) zwei direkt vom Rhein-Sieg-Kreis b) eines direkt von der Stadt Troisdorf / Troi Komm c) eines direkt von der BRS Beteiligungsgesellschaft Bonn/Rhein-Sieg mbH d) fünf direkt von der Bundesstadt Bonn entsandt. Der Oberbürgermeister oder ein/-e von ihn vorgeschlagene/-r Bedienstete/-r muss dazugehören. Die Vertreter der Bundesstadt Bonn im Aufsichtsrat der EnW sind gem. § 9 Abs. 1 Konsortialvertrag gleichzeitig Mitglieder des Konsortialausschusses der SWBB. Die Bestellung von Ersatzmitgliedern wird vorgesehen für den Fall, dass ein ordentliches Mitglied des Aufsichtsrates (für welches das Ersatzmitglied benannt wurde) vor Ablauf s _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-12-11 · Rat · geändert beschlossen - 2026-06-11 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2026-06-15 · Rat · ungeändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 253783-01 Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW): Aufsichtsrat {#nv-2027638} **Sachverhalt** Zur Wahl in den Aufsichtsrat der EnW wird für die Gesellschafterversammlung der SWBB vorgeschlagen und gleichzeitig als Mitglied des Konsortialausschusses der SWBB benannt: Ordentliches Mitglied | Ersatzmitglied 1 | Manuela Ponti-Olschewski (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Niklas Zimmermann (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) **Beschlussvorschlag** Zur Wahl in den Aufsichtsrat der EnW wird für die Gesellschafterversammlung der SWBB vorgeschlagen und gleichzeitig als Mitglied des Konsortialausschusses der SWBB benannt: Ordentliches Mitglied | Ersatzmitglied 1 | Manuela Ponti-Olschewski (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Niklas Zimmermann (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) **Begründung** __Allgemeines__ Gesellschafter der EnW sind die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (86, 29%) und Rhein Energie AG (13, 71%). Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der EnW ist in § 6 des Gesellschaftsvertrages der EnW geregelt. Der Aufsichtsrat besteht aus fünfzehn Mitgliedern, hiervon fünf Arbeitnehmervertreter. Neun Mitglieder werden durch die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) und ein Mitglied durch die Rhein Energie AG entsandt. Von den neun auf die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) entfallenden Aufsichtsratsmitglieder werden: a) zwei direkt vom Rhein-Sieg-Kreis b) eines direkt von der Stadt Troisdorf / Troi Komm c) eines direkt von der BRS Beteiligungsgesellschaft Bonn/Rhein-Sieg mbH d) __fünf direkt von der Bundesstadt Bonn__ entsandt. __Der Oberbürgermeister oder ein/-e von ihn vorgeschlagene/-r Bedienstete/-r muss dazugehören.__ Die Vertreter der Bundesstadt Bonn im Aufsichtsrat der EnW sind gem. § 9 Abs. 1 Konsortialvertrag gleichzeitig Mitglieder des Konsortialausschusses der SWBB. Die Bestellung von Ersatzmitgliedern wird vorgesehen für den Fall, dass ein ordentliches Mitglied des Aufsichtsrates (für welches das Ersatzmitglied benannt wurde) vor Abl _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3041178&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3141659&OTYP=41))