Originalquelle: ALLRIS-Original

Datenbasis zur Betreuungsreduktion und -ausfall in städtischen Kindertageseinrichtungen für das Kitajahr 2024/2025

253787 · 2025-10-08 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Aufgrund des Bürgerantrages wurde im JHA am 28.08.2024 ( __DS 240788-02__ ) der geänderte Beschluss gefasst, dass das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn einmal jährlich zu Daten bzw. Kennzahlen zur Situation der städtischen Kindestageseinrichtungen für das zurückliegenden Kitajahr im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie berichtet.

Weiterhin wurde beschlossen, dass diese Daten in einen Vergleich der letzten Jahre gesetzt werden und dass das Amt für Kinder, Jugend und Familie dem zuständigen Ausschuss berichtet, welche Schlussfolgerungen aus den Daten zu ziehen sind.

Die Daten der Personalunterbesetzungsmeldungen gemäß § 47 SGB VIII werden seit dem Kitajahr 2024/2025 erstmals digital im System Ki Biz-Web erfasst. Diese grundlegende Änderung in der Datenerfassung bringt sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich. Während die digitale Erfassung eine standardisierte und systematische Dokumentation ermöglicht, führt sie gleichzeitig dazu, dass ein direkter Vergleich mit den Vorjahren aufgrund der unterschiedlichen Erfassungsmethoden nicht aussagekräftig möglich ist. Die Ausw

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

253787-01 Monitoringbericht zur Datenbasis zur Betreuungsreduktion und -ausfall in städtischen Kindertageseinrichtungen für das Kita-Jahr 2025/2026

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Aufgrund eines Bürgerantrages wurde im JHA am 28.08.2024 __(DS 240788-02)__ der geänderte Beschluss gefasst, dass das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn einmal jährlich zu Daten bzw. Kennzahlen zur Situation der städtischen Kindestageseinrichtungen im zurückliegenden Kitajahr im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie im Sinne eines Monitorings berichtet. Weiterhin wurde beschlossen, dass diese Daten in einen Vergleich der letzten Jahre gesetzt werden und dass das Amt für Kinder, Jugend und Familie dem zuständigen Ausschuss berichtet, welche Schlussfolgerungen aus den Daten zu ziehen sind.

Vorab wird hierzu auf das Rundschreiben des zuständigen Landschaftsverbandes (LVR) NRW mit der Nr. 42/10/2025 (siehe Anlage) hingewiesen. Hierin verweist der LVR auf die Gewährleistung einer datenschutzkonformen Veröffentlichung der Statistik hin, um eine Rückverfolgbarkeit auf einzelne Träger bzw. Kindertageseinrichtungen zu vermeiden.

Die Daten der Personalunterbesetzungsmeldungen gemäß § 47 SGB VIII werden seit dem Kita-Jahr 2024/2025 digital im System Ki Biz-Web erfasst. Der LVR anonymisiert

_Gekürzt._

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