Originalquelle: ALLRIS-Original
253793 · 2025-10-06 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Prof. Dr. Detmar Jobst SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Claudia Falk Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Fabio Sánchez Copano
Städtische Aufenthaltsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen sind notwendig und stehen in Einklang mit der Europäischen Charta zum Schutz der Menschenrechte in der Stadt. Sie müssen Schutz gewähren und eine gewisse Qualität haben.
Der Bereich der Fußgängerunterführung Poppelsdorfer Allee könnte entsprechend diesem Antrag ausgestattet werden. Üblicherweise hält sich die Szene gern in Bereichen mit viel Publikumsverkehr auf und wird von anderen Bürger*innen teilweise als belästigend wahrgenommen. Die bisherige Erfahrung, dass sich durch Bänke auf der westlichen Geländelehne (Richtung Poppelsdorfer Schloss) sowohl etwaige Konflikte eher vermeiden lassen wie auch die Aufenthaltsqualität verbessern, sollte zu weiteren Schritten ermutigen. Diese sind auch erforderlich, weil mit dem Umbau des ZOBs derzeitig Versammlungspunkte der Szene perspektivisch wegfallen werden.
Die Verwaltung prüft im Benehmen mit der Universität Bonn, ob auf den Geländelehnen oder nahegelegenen Bereichen der Fußgängerunterführung Poppelsdorfer Allee weitere Installationen vorgenommen werden können, die den Tagesaufenthalt für wohnungslose Menschen („Szene“) ermöglichen. Hierbei kann es sich vor allem um weitere Bänke, einen Regenschutz und vielleicht einen Tisch handeln. Eine portable Toilette sollte vorgesehen werden, solange die Toilettenanlagen des neuen Zentralen Omnibus Bahnhof (ZOB) nicht existieren. Die Verwaltung prüft ebenfalls, ob solche Installationen im Sinne eines Projekts auf Wirkung und Akzeptanz hin evaluiert werden können.
Stellungnahme der Verwaltung
Bei Annahme des Antrags und entsprechender Beschlussfassung durch den Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit wird die Verwaltung eine entsprechende Prüfung vornehmen. Hierfür müssen Polizei, Wache GABI, der Verein für Gefährdetenhilfe und weitere Mitglieder des AK offene Szene mit einbezogen werden. Die Verwaltung wird nach Abschluss der Prüfung entsprechend berichten.