Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2024357) # Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier:Gesellschafterversammlung der Elektrische Bahnen der Stadtwerke Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises GmbH (SSB GmbH) 253799 · 2025-12-10 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Der Rat der Bundesstadt Bonn entsendet in die Gesellschafterversammlung der SSB GmbH folgendes stimmberechtigtes Mitglied: Arno Hospes 2. Der Rat der Bundesstadt Bonn entsendet in die Gesellschafterversammlung der SSB GmbH folgende nicht stimmberechtigte Mitglieder 1 | Michael Fark (Besetzungsverfahren nach § 113, Abs. 2 GO NRW) 2 3 4 5 3. Der Rat der Bundesstadt Bonn weist seinen zur Stimmabgabe berechtigten Vertreter an, Arno Hospes als __Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung__ zu benennen. ## Beschlussvorschlag 1. Der Rat der Bundesstadt Bonn entsendet in die Gesellschafterversammlung der SSB GmbH folgendes **stimmberechtigtes** Mitglied: Arno Hospes 2. Der Rat der Bundesstadt Bonn entsendet in die Gesellschafterversammlung der SSB GmbH folgende **nicht stimmberechtigte** Mitglieder 1 | Michael Fark (Besetzungsverfahren nach § 113, Abs. 2 GO NRW) 2 3 4 5 3. Der Rat der Bundesstadt Bonn weist seinen zur Stimmabgabe berechtigten Vertreter an, Arno Hospes als __Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung__ zu benennen. ## Begründung Zu 1. und 2. Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung sind gemäß § 6 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages wie folgt zu besetzen: „ **Die Gesellschafterversammlung besteht neben den gesetzlichen und allein zur Stimmabgabe berechtigten Vertretern der Gesellschafter noch aus bis zu zehn weiteren, nicht stimmberechtigten Mitgliedern** . Der stimmberechtigte Vertreter des Rhein-Sieg-Kreises ist der Landrat oder ein von ihm benannter Beamter oder Angestellter des Rhein-Sieg-Kreises. **Der Rat der Bundesstadt Bonn** und der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises **haben das Recht, jeweils bis zu fünf dieser weiteren Mitglieder in Übereinstimmung mit § 113 Abs. 2 GO NRW sowie § 53 KrO NRW i.V.m. § 113 Absatz 2 GO NRW zu entsenden.** (…).“ Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der/die Oberbürgermeister/-in oder der/die von ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Die Bestellung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter ist gemäß § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Die Gesell _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-12-11 · Rat · geändert beschlossen - 2026-01-22 · Rat · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 253799-01 Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier:Gesellschafterversammlung der Elektrische Bahnen der Stadtwerke Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises GmbH (SSB GmbH) {#nv-2024994} **Sachverhalt** 1. Der Rat der Bundesstadt Bonn beruft folgendes nicht stimmberechtigtes Mitglied in der Gesellschafterverssammlung der SSB ab: Barbara Krausz 2. Der Rat der Bundesstadt Bonn entsendet in die Gesellschafterversammlung der SSB GmbH folgendes nicht stimmberechtigtes Mitglied: ______________________ **Beschlussvorschlag** 1. Der Rat der Bundesstadt Bonn beruft folgendes **nicht stimmberechtigtes** Mitglied in der Gesellschafterverssammlung der SSB ab: Barbara Krausz 2. Der Rat der Bundesstadt Bonn entsendet in die Gesellschafterversammlung der SSB GmbH folgendes **nicht stimmberechtigtes** Mitglied: ______________________ **Begründung** Zu 1. und 2. Frau Barbara Krausz wurde mit Beschlussfassung des Rates am 11.12.2025 als nicht stimmberechtiges Mitglied in die Gesellschafterversammlung der SSB entsandt. Frau Krausz möchte das Mandat nicht weiter fortführen. Entsprechend ist ein nicht stimmberechtigtes Mitglied neu zu entsenden. Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung sind gemäß § 6 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages wie folgt zu besetzen: „ **Die Gesellschafterversammlung besteht neben den gesetzlichen und allein zur Stimmabgabe berechtigten Vertretern der Gesellschafter noch aus bis zu zehn weiteren, nicht stimmberechtigten Mitgliedern** . Der stimmberechtigte Vertreter des Rhein-Sieg-Kreises ist der Landrat oder ein von ihm benannter Beamter oder Angestellter des Rhein-Sieg-Kreises. **Der Rat der Bundesstadt Bonn** und der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises **haben das Recht, jeweils bis zu fünf dieser weiteren Mitglieder in Übereinstimmung mit § 113 Abs. 2 GO NRW sowie § 53 KrO NRW i.V.m. § 113 Absatz 2 GO NRW zu entsenden.** (…).“ Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weite _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3041353&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3061070&OTYP=41))