Originalquelle: ALLRIS-Original
253803 · 2025-12-11 · Beschlussvorlage · öffentlich
Ordentliche Mitglieder | Stellvertretende Mitglieder | Ersatzmitglied für ordentliches Mitglied 1 2 3 | Manuela Ponti-Olschewski __als Verwaltungsvertreter__ Besetzung nach § 113 Abs. 2 GO NRW | Christian Siegberg __als Verwaltungsvertreter__ Besetzung nach § 113 Abs. 2 GO NRW | Christian Siegberg __als Verwaltungsvertreter__ Besetzung nach § 113 Abs. 2 GO NRW
als ordentliches Mitglied
.........................
als stellvertretendes Mitglied
...........................
1.
Der Rat der Stadt Bonn empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bonn GmbH, folgende Vertreter der Gesellschafterin Stadtwerke Bonn GmbH in den Aufsichtsrat der Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH zu entsenden:
Ordentliche Mitglieder | Stellvertretende Mitglieder | Ersatzmitglied für ordentliches Mitglied 1 2 3 | Manuela Ponti-Olschewski __als Verwaltungsvertreter__ Besetzung nach § 113 Abs. 2 GO NRW | Christian Siegberg __als Verwaltungsvertreter__ Besetzung nach § 113 Abs. 2 GO NRW | Christian Siegberg __als Verwaltungsvertreter__ Besetzung nach § 113 Abs. 2 GO NRW
2.
In den Lärmschutzbeirat werden entsandt (über den Aufsichtsrat der Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH): als ordentliches Mitglied ......................... als stellvertretendes Mitglied ...........................
__Allgemeines__
Die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) halten als Mehrheitsgesellschafter 49, 6% der Anteile der Gesellschaft (Rhein-Sieg-Kreis 38, 4%, Stadt Sankt Augustin 10%, Fliegergemeinschaft Hangelar e.V. 2%).
Zu 1.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der FPH ist im § 9 des Gesellschaftsvertrages geregelt.
Der Aufsichtsrat besteht aus 8 Mitgliedern, von denen die Stadtwerke Bonn GmbH 3 Aufsichtsratsmitglieder bestellt. Für jedes Aufsichtsratsmitglied ist ein Vertreter zu benennen.
Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bonn GmbH entsendet die Vertreter in den Aufsichtsrat gemäß § 15 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Bonn GmbH nach entsprechender Vorberatung im Aufsichtsrat der Stadtwerke Bonn GmbH.
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der/die Oberbürgermeister/-in oder der von ihm/ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.
Die Bestellung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter ist gemäß § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW (Hare/Niemeyer) durch den Rat vorzun
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._