Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2024371) # Antrag: Junges Ehrenamt wertschätzen. Danke-Gutschein für Bonner JuLeiCa-Inhaber*innen für 2025 253806 · 2025-10-08 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Dr. Anne Segbers, Dr. Manuel Esser (Kinder- und Jugendring Bonn e.V.), Hartmut Genings (Caritas Bonn), Johanna Strohmeier (AsA Bonn e.V.), Jean-Pierre Schneider (Caritas Bonn) ## Sachverhalt 1. Die in Bonn tätigen Inhaber:innen einer Jugendleiter:innen-Card (Ju Lei Ca) erhalten für ihr Engagement und ihre geleistete Arbeit mit und für Kinder und Jugendliche im Jahr 2025 eine Gutscheinkarte mit einem Wert von 35 €. Die Gutscheinkarte erhalten alle die am 31.10.2025 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie mit einer Ju Lei Ca registriert und für einen Bonner Träger tätig sind. 2. Auch Ju Leica-Inhaber:innen die für einen Bonner Träger tätig sind, aber nicht bei der Stadt Bonn geführt werden, können einen Gutschein auf Nachweis ihrer Tätigkeit erhalten. Als Nachweis reicht eine elektronische Kopie der Ju Leica und eine elektronische Bescheinigung des Trägers über die Tätigkeit mittels formlosem Antrag aus. 3. Die Finanzierung erfolgt aus der Pauschale des Jugendförderplans. Dazu wird im Jahr 2025 ein Betrag von 10.000,00 € zur Verfügung gestellt. 4. Die Ausgabe der Gutscheinkarte erfolgt durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn und soll als Online-Gutscheinkarte erfolgen. ## Beschlussvorschlag 1. Die in Bonn tätigen Inhaber: innen einer Jugendleiter: innen-Card (Ju Lei Ca) erhalten für ihr Engagement und ihre geleistete Arbeit mit und für Kinder und Jugendliche im Jahr 2025 eine Gutscheinkarte mit einem Wert von 35 €. Die Gutscheinkarte erhalten alle die am 31.10.2025 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie mit einer Ju Lei Ca registriert und für einen Bonner Träger tätig sind. 2. Auch Ju Leica-Inhaber: innen die für einen Bonner Träger tätig sind, aber nicht bei der Stadt Bonn geführt werden, können einen Gutschein auf Nachweis ihrer Tätigkeit erhalten. Als Nachweis reicht eine elektronische Kopie der Ju Leica und eine elektronische Bescheinigung des Trägers über die Tätigkeit mittels formlosem Antrag aus. 3. Die Finanzierung erfolgt aus der Pauschale des Jugendförderplans. Dazu wird im Jahr 2025 ein Betrag von 10.000, 00 € zur Verfügung gestellt. 4. Die Ausgabe der Gutscheinkarte erfolgt durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn und soll als Online-Gutscheinkarte erfolgen. ## Begründung Im Jahr 2023 hat der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschlossen, Bonner Inhaber: innen der Ju Lei Ca mit einem Gutschein im Wert von 35 Euro für ihr Engagement zu würdigen. Der Gutschein wurde von allen als kleine Wertschätzung gut aufgenommen. Auch 2024 wurde die Aktion fortgesetzt. Daher soll sie 2025 erneut durchgeführt werden. Alle sollen einen Online-Gutschein i.H.v. 35 Euro erhalten. Dieser soll z.B. in Online-Shops oder auch in Geschäften vor Ort einlösbar sein. Der Gutschein soll lediglich in Waren oder Dienstleistungen eintauschbar sein. Eine Auszahlung des Wertes ist ausgeschlossen. Die Höhe von 35 Euro orientiert sich an der Wertgrenze des § 37b EStG für Geschenke an Geschäftspartner und Kunden. Seit 2024 ist es zudem möglich, dass auch Ju Lei Ca-Inhaber: innen, die für einen Bonner Träger tätig sind, aber nicht beim Amt für Kinder, Jugend und Familie geführt werden, einen Gutschein erhalten. Dieses Verfahren hat sich bewährt und soll 2025 fortgeführt werden. Ein alternativer Vorschlag der Verwaltung, wie zuletzt beschlossen (vgl. Drs. [__241571__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2019072) ), wurde bislang nicht vorgelegt. Auch der ang _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-10-29 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 253806-01 ST Antrag: Junges Ehrenamt wertschätzen. Danke-Gutschein für Bonner JuLeiCa-Inhaber*innen für 2025 {#nv-2024451} **Stellungnahme der Verwaltung** Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung den Beschluss umsetzen. Zum Stichtag 20.10.2025 sind dem Amt für Kinder, Jugend und Familie 320 Personen mit einer gültigen Juleica bekannt, deren Juleica aufgrund der Tätigkeit für einen Bonner Träger unter Mitwirkung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie ausgegeben wurde. Demnach werden 11.200 Euro (320 * 35 Euro) benötigt, um für diese Personen einen Wertgutschein zu beschaffen. Über die beantragte Summe von 10.000 Euro bleiben 34 Juleica-Inhaber*innen unberücksichtigt. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat keine Informationen, wie viele Personen für Bonner Träger tätig und im Besitz einer gültigen Juleica sind, die durch Mitwirkung eines anderen Jugendamtes ausgestellt wurde. Dies könnte beispielsweise vorkommen, wenn Personen zunächst für einen Nicht-Bonner Träger tätig waren und erst nach der Ausstellung der Juleica auch für einen Bonner Träger eine Tätigkeit aufgenommen haben. Aufgrund des beantragten Budgets und der Anzahl der in Bonn registrierten Juleica-Inhaber*innen können keine weiteren Nicht-Bonner Juleica-Inhaber*innen durch einen Gutschein bedacht werden. Hierzu wäre eine Erhöhung des Budgets notwendig. Die fin _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3041442&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3044017&OTYP=41))