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Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: 1. Verbandsversammlung des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)2. Aufsichtsrat der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH

253828 · 2025-12-10 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. In die Verbandsversammlung des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) werden gewählt:

Ordentliche Mitglieder | Stellvertreter/in 1 2 3 4 | StBR Helmut Wiesner (Verwaltung: Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Anja Wenmakers (Verwaltung: Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW)

  1. Zur Wahl in den Aufsichtsrat der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS GmbH) werden der Verbandsversammlung für die Bundesstadt Bonn vorgeschlagen:

Ordentliche Mitglieder | Stellvertreter/in 1 | Bert Moll -CDU- | Georg Schäfer -CDU- 2 | Rolf Beu -Grüne- | Barbara Krausz -Grüne-

Beschlussvorschlag

  1. In die Verbandsversammlung des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) werden gewählt:

Ordentliche Mitglieder | Stellvertreter/in 1 2 3 4 | StBR Helmut Wiesner (Verwaltung: Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Anja Wenmakers (Verwaltung: Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW)

  1. Zur Wahl in den Aufsichtsrat der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS GmbH) werden der Verbandsversammlung für die Bundesstadt Bonn vorgeschlagen:

Ordentliche Mitglieder | Stellvertreter/in 1 | Bert Moll -CDU- | Georg Schäfer -CDU- 2 | Rolf Beu -Grüne- | Barbara Krausz -Grüne-

Begründung

__Allgemeines: __

Zu 1.

Gemäß § 7 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung (ZV VRS) besteht die Verbandsversammlung aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus dem Kreise ihrer Dienstkräfte gewählt. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter/in für den Fall der Verhinderung zu wählen.

Gemäß § 7 Abs. 2 entsendet jedes Verbandsmitglied je angefangene 100.000 Einwohner einen Vertreter/in in die Verbandsversammlung. Hierfür maßgebend ist der letzte vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik auf ein Jahresende vor der Kommunalwahl festgeschriebene Stand der Bevölkerung.

Soweit Gemeinden oder Gemeindeverbände Verbandsmitglieder sind, werden die vertretungsberechtigten Personen durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlperiode aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes bestellt; sofern weitere vertretungsberechtige Personen zu benennen sind, müssen die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte oder eine von ihr beziehungsweise ihm vorgeschlagene Person aus dem Kreis der Bediensteten dazu zählen (§ 15 A

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

253828-01 ST Stellungnahme der Verwaltung zur Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: 2. Aufsichtsrat der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH

Begründung

253828 wird dargestellt, dass dem Aufsichtsrat der VRS GmbH bislang lediglich zwei Mitglieder angehört haben. Die SPD hat sodann zutreffend darauf hingewiesen, dass dem Aufsichtsrat tatsächlich jedoch 3 Mitglieder angehört haben.

Stellungnahme der Verwaltung

In der Begründung der Beschlussvorlage 253828 wird dargestellt, dass dem Aufsichtsrat der VRS GmbH bislang lediglich zwei Mitglieder angehört haben. Die SPD hat sodann zutreffend darauf hingewiesen, dass dem Aufsichtsrat tatsächlich jedoch 3 Mitglieder angehört haben.

Damit ist die derzeitige Begründung der Beschlussvorlage fehlerhaft und hier mit der vollständigen Liste der __zuletzt__ im Aufsichtsrat vertretenden Mitglieder zu korrigieren:

  1. Brückel, Valentin und als dessen Vertreter Schnell, Niklas
  2. Wehlus, Jürgen und als dessen Vertreter Schäfer, Georg
  3. Biniek, Max und als dessen Vertreter Pocha, Benedikt

Hintergrund ist, dass der Rat lediglich __zwei__ Mitglieder (und deren Vertreter) für den Aufsichtsrat der VRS GmbH empfehlen kann, da laut § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages des ZV VRS je angefangene 200.000 Einwohner einer Trägerkommune ein stimmberechtigtes Mitglied vorgesehen ist.

Die finale Besetzung obliegt allerdings der Autorität der Verbandsversammlung, die von der Empfehlung des Rates abweichen kann.

So hatte die Verbandsversammlung __zuletzt__ e

_Gekürzt._

253828-02 Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier:Verbandsversammlung des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)

Beschlussvorschlag

In die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) wird gewählt:

Stellvertreter/in Felix Maus ( Verwaltung : Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW)

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Da die nächste Verbandsversammlung des Zweckverband go Rheinland bereits am 02.10.2026 stattfindet und das ordentliche Mitglied aufgrund eines wichtigen anderen Termins verhindert ist, bedarf es dringend der Benennung einer Vertretung. Eine frühere Koordinierung und Benennung eines Vertreters war nicht möglich.

__Allgemeines: __

Gemäß § 7 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung (ZV VRS) besteht die Verbandsversammlung aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus dem Kreise ihrer Dienstkräfte gewählt. Für jedes Mitglied ist ein*e Stellvertreter*in für den Fall der Verhinderung zu wählen.

Herr Felix Maus leitet die Abteilung Mobilität und Verkehr im Stadtplanungsamt, in der Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs, der Verkehrssteuerung, der strategischen Mobilitätsentwicklung sowie der Abstimmung verkehrlicher Maßnahmen mit regionalen Akteuren wahrgenommen werden. Die Abteilungsleitung verfügt daher über fundierte Kenntnisse der verkehrsplanerischen Zielsetzungen und Mobilitätsbedarfe der Stadt sowie über d

_Gekürzt._

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