Originalquelle: ALLRIS-Original
253828 · 2025-12-10 · Beschlussvorlage · öffentlich
Ordentliche Mitglieder | Stellvertreter/in 1 2 3 4 | StBR Helmut Wiesner (Verwaltung: Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Anja Wenmakers (Verwaltung: Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
Ordentliche Mitglieder | Stellvertreter/in 1 | Bert Moll -CDU- | Georg Schäfer -CDU- 2 | Rolf Beu -Grüne- | Barbara Krausz -Grüne-
Ordentliche Mitglieder | Stellvertreter/in 1 2 3 4 | StBR Helmut Wiesner (Verwaltung: Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Anja Wenmakers (Verwaltung: Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
Ordentliche Mitglieder | Stellvertreter/in 1 | Bert Moll -CDU- | Georg Schäfer -CDU- 2 | Rolf Beu -Grüne- | Barbara Krausz -Grüne-
__Allgemeines: __
Zu 1.
Gemäß § 7 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung (ZV VRS) besteht die Verbandsversammlung aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus dem Kreise ihrer Dienstkräfte gewählt. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter/in für den Fall der Verhinderung zu wählen.
Gemäß § 7 Abs. 2 entsendet jedes Verbandsmitglied je angefangene 100.000 Einwohner einen Vertreter/in in die Verbandsversammlung. Hierfür maßgebend ist der letzte vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik auf ein Jahresende vor der Kommunalwahl festgeschriebene Stand der Bevölkerung.
Soweit Gemeinden oder Gemeindeverbände Verbandsmitglieder sind, werden die vertretungsberechtigten Personen durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlperiode aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes bestellt; sofern weitere vertretungsberechtige Personen zu benennen sind, müssen die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte oder eine von ihr beziehungsweise ihm vorgeschlagene Person aus dem Kreis der Bediensteten dazu zählen (§ 15 A
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Begründung
253828 wird dargestellt, dass dem Aufsichtsrat der VRS GmbH bislang lediglich zwei Mitglieder angehört haben. Die SPD hat sodann zutreffend darauf hingewiesen, dass dem Aufsichtsrat tatsächlich jedoch 3 Mitglieder angehört haben.
Stellungnahme der Verwaltung
In der Begründung der Beschlussvorlage 253828 wird dargestellt, dass dem Aufsichtsrat der VRS GmbH bislang lediglich zwei Mitglieder angehört haben. Die SPD hat sodann zutreffend darauf hingewiesen, dass dem Aufsichtsrat tatsächlich jedoch 3 Mitglieder angehört haben.
Damit ist die derzeitige Begründung der Beschlussvorlage fehlerhaft und hier mit der vollständigen Liste der __zuletzt__ im Aufsichtsrat vertretenden Mitglieder zu korrigieren:
Hintergrund ist, dass der Rat lediglich __zwei__ Mitglieder (und deren Vertreter) für den Aufsichtsrat der VRS GmbH empfehlen kann, da laut § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages des ZV VRS je angefangene 200.000 Einwohner einer Trägerkommune ein stimmberechtigtes Mitglied vorgesehen ist.
Die finale Besetzung obliegt allerdings der Autorität der Verbandsversammlung, die von der Empfehlung des Rates abweichen kann.
So hatte die Verbandsversammlung __zuletzt__ e
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
In die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) wird gewählt:
Stellvertreter/in Felix Maus ( Verwaltung : Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
Begründung
Begründung der Dringlichkeit: Da die nächste Verbandsversammlung des Zweckverband go Rheinland bereits am 02.10.2026 stattfindet und das ordentliche Mitglied aufgrund eines wichtigen anderen Termins verhindert ist, bedarf es dringend der Benennung einer Vertretung. Eine frühere Koordinierung und Benennung eines Vertreters war nicht möglich.
__Allgemeines: __
Gemäß § 7 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung (ZV VRS) besteht die Verbandsversammlung aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus dem Kreise ihrer Dienstkräfte gewählt. Für jedes Mitglied ist ein*e Stellvertreter*in für den Fall der Verhinderung zu wählen.
Herr Felix Maus leitet die Abteilung Mobilität und Verkehr im Stadtplanungsamt, in der Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs, der Verkehrssteuerung, der strategischen Mobilitätsentwicklung sowie der Abstimmung verkehrlicher Maßnahmen mit regionalen Akteuren wahrgenommen werden. Die Abteilungsleitung verfügt daher über fundierte Kenntnisse der verkehrsplanerischen Zielsetzungen und Mobilitätsbedarfe der Stadt sowie über d
_Gekürzt._