Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2024423) # Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH 253833 · 2025-11-21 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. In die Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NUKE) werden gewählt: Ordentliches Mitglied | Stellvertreter/in Petra Denny (61) | Guido Schlottmann (61-0) 2. Der/die unter Ziffer 1 genannte stimmberechtigte Vertreter*in wird ermächtigt, über die Wirtschaftsplanung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NUKE) mitzuentscheiden. Der Rat wird darüber per Mitteilungsvorlage informiert. ## Beschlussvorschlag 1. In die Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NUKE) werden gewählt: Ordentliches Mitglied | Stellvertreter/in Petra Denny (61) | Guido Schlottmann (61-0) 2. Der/die unter Ziffer 1 genannte stimmberechtigte Vertreter*in wird ermächtigt, über die Wirtschaftsplanung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NUKE) mitzuentscheiden. Der Rat wird darüber per Mitteilungsvorlage informiert. ## Begründung Im Rahmen der Kooperation mit der der kommunalen Entwicklungsgesellschaft NRW.URBAN sollen Projekte der kommunalen Gesellschafter zur Baulandentwicklung, zur Stadtentwicklung und Strukturpolitik u.a. zur Schaffung von Wohnraum verwirklicht werden. In der Sitzung des Rates der Stadt Bonn am 12.11.2024 wurde beschlossen, dass die Stadt Bonn mit einem Gesellschaftsanteil in Höhe von EUR 1.000, - (entsprechend einem Geschäftsanteil von 0, 33% und einer Stimme in der Gesellschafterversammlung) der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH beitritt (DS 241373). Nach § 9 a) des Gesellschaftsvertrages hat die NRW.URBAN eine Gesellschafterversammlung, in die nach § 10 Abs. 2 jeder Gesellschafter einen Vertreter entsendet. Der Vertreter hat den Rat über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung zu unterrichten. In Ermangelung eines Aufsichtsrates übernimmt die Gesellschafterversammlung die Funktion des Überwachungsorgans. Die Vorgaben des Public Corporate Governance Kodex NRW (PCGK NRW) sind bei der NRW.URBAN als Gesellschaft des Landes NRW zu berücksichtigen. Hier wird bei Gesellschaften nach Anteilseignerversammlung, Überwachungsorgan und Geschäftsführung differenziert. Die Gesellschaft _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-12-11 · Rat · ungeändert beschlossen ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3043782&OTYP=41))