Originalquelle: ALLRIS-Original
253843 · 2025-11-12 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Finanzierung der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule (LvBM) erfolgt aus den Erträgen aus Gebühren- und Entgelteinnahmen sowie aus städtischen Aufwendungen. Es handelt sich bei der LvBM um einen Zuschussbetrieb, eine Kostendeckung wird nicht erreicht.
Der Gebührentarif sowie die Entgeltordnung des Projektbereichs wurden zuletzt mit Wirkung zum 01.02.2023 angepasst (Beschlussvorlage __240867__ ). Ausgenommen von der letzten Gebührenerhöhung waren die Gebühren für den Unterricht in den Schulkooperationen und die Bereitstellungsgebühr. Diese Gebühren wurden letzt-malig im August 2019 angepasst.
Seit der letzten Gebührenanpassung zum 01.02.2023 ist der Anteil der städtischen Aufwendungen am finanziellen Gesamtbedarf gegenüber den Erträgen kontinuierlich angestiegen: Während 2023 die städtischen Aufwendungen ohne interne Leistungsverrechnung noch mit ca. 3, 05 Mio. EUR bei ca. 52, 52 % des finanziellen Gesamtbedarfs lagen, hatten die städtischen Aufwendungen ohne interne Leistungsverrechnung im Jahr 2024 mit ca. 3, 37 Mio. EUR bereits einen Anteil von über 54, 96 %. Grund dafür sind vor allem steigende Personalkosten.
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Die Musikschule ist ein Zuschussbetrieb ohne Kostendeckung. Dies ist in der Beethovenstadt Bonn auch richtig so, denn der musikalische Nachwuchs soll sich nicht in erster Linie aus finanziell gut verdienenden Familien rekrutieren. Die Gebühren sollen insofern nicht um mehr als 2, 5% steigen, um die zusätzliche Belastung für weniger verdienende Familien geringer zu halten.
Außerdem sollte die Zahl der nach Preiserhöhungen immer wieder erfolgenden Abmeldungen so klein wie möglich gehalten werden.
Beschlussvorschlag
Statt wie vorgesehen um 5% werden die Gebühren für die Musikschule durchschnittlich nur um 2, 5% erhöht.