Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2024443) # 12. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn,3. Änderung der Entgeltordnung der Projektabteilung der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn 253843 · 2025-11-12 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Die 12. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2026 in Kraft. 2. Die 3. Änderung der Entgeltordnung der Projektabteilung der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn wird in der Fassung der Anlage 5 beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2026 in Kraft. ## Beschlussvorschlag 1. Die 12. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2026 in Kraft. 2. Die 3. Änderung der Entgeltordnung der Projektabteilung der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn wird in der Fassung der Anlage 5 beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2026 in Kraft. ## Begründung Die Finanzierung der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule (LvBM) erfolgt aus den Erträgen aus Gebühren- und Entgelteinnahmen sowie aus städtischen Aufwendungen. Es handelt sich bei der LvBM um einen Zuschussbetrieb, eine Kostendeckung wird nicht erreicht. Der Gebührentarif sowie die Entgeltordnung des Projektbereichs wurden zuletzt mit Wirkung zum 01.02.2023 angepasst (Beschlussvorlage [__240867__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2017301) ). Ausgenommen von der letzten Gebührenerhöhung waren die Gebühren für den Unterricht in den Schulkooperationen und die Bereitstellungsgebühr. Diese Gebühren wurden letzt-malig im August 2019 angepasst. Seit der letzten Gebührenanpassung zum 01.02.2023 ist der Anteil der städtischen Aufwendungen am finanziellen Gesamtbedarf gegenüber den Erträgen kontinuierlich angestiegen: Während 2023 die städtischen Aufwendungen ohne interne Leistungsverrechnung noch mit ca. 3, 05 Mio. EUR bei ca. 52, 52 % des finanziellen Gesamtbedarfs lagen, hatten die städtischen Aufwendungen ohne interne Leistungsverrechnung im Jahr 2024 mit ca. 3, 37 Mio. EUR bereits einen Anteil von über 54, 96 %. Grund dafür sind vor allem steigende Personalkosten. _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-12-11 · Rat · ungeändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 253843-01 AA Änderungsantrag Linke:12. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn,3. Änderung der Entgeltordnung der Projektabteilung der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule BonnAntrag zur Vorlage 253843 {#nv-2024896} **Sachverhalt** Die Musikschule ist ein Zuschussbetrieb ohne Kostendeckung. Dies ist in der Beethovenstadt Bonn auch richtig so, denn der musikalische Nachwuchs soll sich nicht in erster Linie aus finanziell gut verdienenden Familien rekrutieren. Die Gebühren sollen insofern nicht um mehr als 2, 5% steigen, um die zusätzliche Belastung für weniger verdienende Familien geringer zu halten. Außerdem sollte die Zahl der nach Preiserhöhungen immer wieder erfolgenden Abmeldungen so klein wie möglich gehalten werden. **Beschlussvorschlag** Statt wie vorgesehen um 5% werden die Gebühren für die Musikschule durchschnittlich nur um 2, 5% erhöht. ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3043909&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3057088&OTYP=41))