Originalquelle: ALLRIS-Original

3. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn

253847 · 2025-11-25 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

Beschlussvorschlag

Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

Begründung

Mit der Bereitstellung neuer Grabformen – dem Bestattungsbaum, dem Pflegefreien Urnenwahlgrab und Friedhainen nun auf mehreren Friedhöfen in Bonn – ist zur Erhebung der entsprechenden Nutzungsgebühren gemäß der Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn eine Aufnahme dieser Grabformen auch in die Friedhofssatzung erforderlich.

Zudem möchte die Verwaltung noch auf die sich parallel in der politischen Beratung befindliche __DS 253837__ - Gebührenkalkulation des Friedhofs- und Bestattungswesens für das Jahr 2026 - hinweisen. Da die Vorlagen inhaltlich zusammenhängen (Einführung neuer Grabarten), ist eine gemeinsame Beratung und Beschlussfassung erforderlich.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

253847-02 AA Änderungsantrag CDU/Grüne/SPD/FDP: 3. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt BonnAntrag zur Vorlage 253847

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Vor einer Beschlussfassung über die vorgelegte Satzungsänderung und der damit verbundenen Einführung neuer Grabformen und sich hieraus ergebener Gebühren ist eine Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda durchzuführen.

Der Runde Tisch Friedhöfe ist ebenfalls vor der weiteren Beratung zu beteiligen. Dabei sollen sowohl die neuen Grabformen als auch die Anpassung der Gebührenordnung eingehend beraten werden.

253847-01 AA Änderungsantrag - BSW/SBI: 3. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn

Sachverhalt

Der Rat hat am 12.12.2024 beschlossen, die muslimischen Grabfelder in Heiderhof, Roleber und Dransdorf schnellstmöglich herzurichten und die zukünftige Nutzung der Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs anhand belastbarer Daten zu prüfen. Der Integrationsrat hat am 03.06.2025 weitergehend beschlossen, dass ein Teil der Erweiterungsfläche verbindlich für muslimische Bestattungen vorgesehen wird, unter enger Beteiligung der 12 Bonner Moscheegemeinden, und dass die Verwaltung eine vollständige Bedarfsanalyse sowie einen Umsetzungsvorschlag vorzulegen hat. Diese Beschlüsse wurden bisher nicht satzungsrechtlich verankert, wodurch • Rechtssicherheit fehlt, • die Umsetzung verzögert wird, • und die muslimischen Gemeinden keine verbindliche Grundlage für langfristige Planung haben. Der Änderungsantrag stellt sicher, dass bestehende Rats- und Integrationsratsbeschlüsse verbindlich, rechtsklar und vollständig umgesetzt werden.

Beschlussvorschlag

1. Aufnahme der muslimischen Grabfelder in die Friedhofssatzung

In §17 wird folgender Absatz ergänzt: „(3) Die Stadt unterhält muslimische Grabfelder auf den Friedhöfen Heiderhof, Roleber und Dransdorf gemäß Ratsbeschluss vom 12.12.2024. Muslimische Grabfelder dienen der Bestattung nach islamischem Ritus. Dazu gehören insbesondere: – Ausrichtung der Gräber nach Qibla, – Möglichkeit der Bestattung ohne Sarg, – rituelle Waschung, – zeitnahe Bestattung.“

(Umsetzung der Beschlusspunkte 1 und 2 des Rates vom 12.12.2024)

2. Umsetzung des Integrationsratsbeschlusses vom 03.06.2025 zur Erweiterungsfläche Nordfriedhof

Der Antrag wird um folgenden Absatz ergänzt: „Die Verwaltung legt dem Rat spätestens im 2. Quartal 2026 die vollständigen Prüfergebnisse zur Bereitstellung einer muslimischen Bestattungsfläche auf der Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs vor. Grundlage ist der Änderungsbeschluss des Integrationsrates vom 03.06.2025 (DS 253098).“ (Umsetzung der Integrationsrats-Ziffern 1, 2, 3, 5, 6, 7)

  1. Bedarfsanalyse und zukünftige Planung

„Die Verwaltung führt eine Bedarfsanalyse auf Basis der muslimischen Beisetzungszahlen der letzten drei Jahre sowie der prognostizierten Be

_Gekürzt._

253847-03 ST Änderungsantrag - BSW/SBI: 3. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung nimmt zum Änderungsantrag DS __253847-01__ wie folgt Stellung.

Zu Nr. 1: Aufnahme der muslimischen Grabfelder in die Friedhofssatzung

Durch die Ergänzung des Absatzes § 17 (Grabstätten und Bestattungsformen) würden diese drei exklusiven muslimischen Grabfelder festgeschrieben.

Weitere muslimische Grabfelder wären dann nur noch nach jeweiliger Satzungsänderung möglich, dies bedeutet eine Einschränkung der vorhandenen Möglichkeiten und Entwicklungsplanungen.

Im Rahmen der Umsetzung der Friedhofsentwicklungsplanungen werden aber weiterhin z.B. Beisetzungen auf dem bestehenden Feld auf dem Nordfriedhof ermöglicht. Zudem werden auf allen anderen Friedhöfen der Stadt Bonn Prüfungen vorgenommen, ob in Zukunft auch dort weitere muslimische Grabfelder errichtet werden können.

Bei den Grabstätten in allen muslimischen Feldern handelt es sich grundsätzlich um Wahlgrabstätten im Sinne des § 17 Abs. 2 b) Nr. 1 (genauer erläutert in § 20 der Satzung)

Die Maßgaben einer Beisetzung nach islamischem Ritus werden auf allen Friedhöfen der Stadt Bonn im Rahmen der Möglichkeiten bereits berücksichtigt.

Die Plan

_Gekürzt._

253847-04 AA Volt/Grüne Änderungsantrag - 3. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt BonnAntrag zur Vorlage 253847

Sachverhalt

Ziel der Satzung soll es sein, allen Bonner*innen eine würdige und bezahlbare Bestattung ihrer verstorbenen Angehörigen zu ermöglichen sowie die Friedhöfe möglichst ökologisch und nachhaltig zu gestalten.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Der Vorlage wird unter der folgenden Maßgabe zugestimmt:

1) Die Flächen für die neuen Grabarten werden möglichst naturnah gestaltet bzw. belassen.

2) Die Einführung der neuen Grabarten wird von dem Runden Tisch Friedhöfe begleitet und nach zwei Jahren evaluiert.

3) Es werden keine Kolumbarien auf unversiegelten Flächen angelegt.

4) Einzelne geräumte Gräber („Zahnlücken“) werden möglichst zeitnah wiederbelegt.

5) Die Gebührenkalkulation wird jeweils für zwei Jahre erstellt.

253847-05 AA FDP-Änderungsantrag: 3. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn, Anlage 1Antrag zur Vorlage 253847

Sachverhalt

Durch die Formulierungen wird der Eindruck erweckt, die Verwaltung wolle in ökonomischen Wettbewerb zu den Bestattungsgewerken treten

Beschlussvorschlag

• Zu § 26a: Die Verwaltung streicht ersatzlos Ziffer (2)

• Zu § 26b: Die Verwaltung streicht ersatzlos Ziffer (2)

Dokumente