Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2024458) # 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn 253853 · 2025-11-25 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Die 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlagen B und C) war Gegenstand der Beratung. ## Beschlussvorschlag Die 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlagen B und C) war Gegenstand der Beratung. ## Begründung 1. Allgemeine Rechtsgrundlagen Gemäß § 4 (2) des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW vom 21.10.1969 in der zurzeit geltenden Fassung sind Benutzungsgebühren Geldleistungen, die als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben werden. Gemäß § 6 (1) KAG ist die Erhebung von Benutzungsgebühren zwingend vorgeschrieben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und in der Regel decken. Kosten sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. 2. Städtische Rechtsgrundlagen Die Gebühren werden zurzeit aufgrund der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn vom 14. Dezember 2018 erhoben. Die Tarife zu der Satzung wurden zuletzt am 01.01.2025 (DS [__241788__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2019612&refresh=false) ) angepasst. 3. Bedarfsplanung Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 10.02.2022 die Fortschreibung des Rettungsdienstbeda _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-12-11 · Rat · ungeändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 253853-01 ST 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn {#nv-2024745} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung hat die nach § 14 RettG NRW vorgesehene Beteilung der Verbände der Krankenkassen und des Landesverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften bei der Festsetzung der Gebühren durchgeführt. Im Ergebnis konnte, wie bereits bei der Gebührensatzung 2025, auf Grund der landesweiten Kontroverse um die Berücksichtigung von Kosten für Einsätze ohne nachfolgenden Patiententransport (sogenannte „Fehleinsätze“) kein Einvernehmen erreicht werden. Abseits dieses grundsätzlichen Dissens waren, wie in den Vorjahren, alle anderen Fragestellungen einvernehmlich aufklärbar. Die Verwaltung hat die bislang zwischen Krankenkassen und kommunalen Spitzenverbänden sowie dem Land nicht auflösbare kontroverse Fragestellung „Verursacher-Prinzip“ vs. „Kosten der Allgemeinheit“ in Bezug auf die Fahrten ohne nachfolgenden Transport in einer Mitteilungsvorlage für die Sitzung des Rates am 13.11.2025 (DS [__253832__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2024421) ) ausführlich dargestellt. Ergänzend zu der hier benannten Bundesratsinitiative zur möglichen Auflösung des Konflikts hat Anfang November 2025 das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen „Entwurf eines Gesetzes z _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3044101&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3053598&OTYP=41))