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Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen: hier- Aufsichtsrat der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB)

253857 · 2025-12-09 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

In den Aufsichtsrat der SWB werden entsandt:

Ordentliche Mitglieder | Ersatzmitglieder 1 | Oberbürgermeister Guido Déus (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Christian Siegberg (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) 2 3 4 5 6 7 8

Beschlussvorschlag

In den Aufsichtsrat der SWB werden entsandt:

Ordentliche Mitglieder | Ersatzmitglieder 1 | Oberbürgermeister Guido Déus (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | Christian Siegberg (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) 2 3 4 5 6 7 8

Begründung

__Allgemeines__

Alleingesellschafter der SWB ist die Bundesstadt Bonn. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der SWB ist im § 9 des Gesellschaftsvertrages geregelt. Der Aufsichtsrat besteht aus sechzehn Mitgliedern. Sie werden, soweit sie nicht als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerschaft zu wählen sind, vom Rat der Bundesstadt Bonn entsandt. Zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern muss der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Bundesstadt Bonn gehören.

Die Bestellung von Ersatzmitgliedern wird vorgesehen für den Fall, dass ein ordentliches Mitglied des Aufsichtsrates (für welches das Ersatzmitglied benannt wurde) vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.

Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin oder der von ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.

Die Bestellung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter ist gemäß § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Diesbezüglich ist auf die An

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Dokumente