Originalquelle: ALLRIS-Original
253861 · 2025-11-04 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der
Brandverhütungsschau
in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.
Die 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.
Nach § 52 Abs. 5 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) können die Gemeinden für die Durchführung der Brandverhütungsschau Gebühren aufgrund einer Satzung erheben.
Die Gebühren werden zurzeit aufgrund der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn vom 01. März 2016 erhoben. Die Tarife zu der Satzung sind zuletzt zum 01.01.2025 (DS __241794__ ) angepasst worden.
Für eine Besoldungsanpassung in 2026 wurde ein kalkulatorischer Zuschlag für die Beamt: innen von 3, 00 % und für die tariflich Beschäftigten von 3, 11 % zugrunde gelegt.
Um eine Kontinuität bei der Fahrkostenpauschale zu erreichen und Schwankungen zu vermeiden, wurden bei der Kalkulation der Fahrkostenpauschale die Fahrzeugkosten der letzten 3 Jahre als Grundlage herangezogen und hieraus ein Mittelwert gebildet.
Die Berechnung der Gebührensätze ergibt sich aus der Anlage B. Auf- und Abrundungen der rechnerisch ermittelten Gebührensätze über mat
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._