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Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung von Mittagessen an 40 städtische Kindertageseinrichtungen

253862 · 2025-10-24 · Beschlussvorlage: Einleitung · öffentlich

Sachverhalt

Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Lieferung von Mittagessen an 40 städtische Kindertgeseinrichtungen wird zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Einleitung Federführend: 51-0 Verwaltung, Jugendhilfeplanung Beteiligt: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie; Dezernat V; 20-1 Haushalt, Internes Rechnungswesen; 20 Stadtkämmerei; Dezernat II; II-2 Referat Vergabedienste Dokumente Dokument Sammeldokument Öffnet PDF-Datei 'Sammeldokument öffentlich' in neuem Fenster Beratungsverlauf Öffnet PDF-Datei 'Beratungsverlauf' in neuem Fenster Anlagen Beiblatt Einleitungsbeschluss Öffnen der PDF zu Beiblatt Einleitungsbeschluss in neuen Fenster Aktionen personal Beratungsfolge ausblenden Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA ● Erledigt Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung Mar 4, 2026 Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vertagt - mit Maßgabe NA Apr 23, 2026 Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe ungeändert beschlossen NA Anlagen ausblenden Anlagen Anlagen Nr. Name Original Status Größe 1 Beiblatt Einleitungsbeschluss Öffnen der PDF zu Beiblatt Einleitungsbeschluss in neuen Fenster (wie Dokument) 265 kB

Begründung

s. Beiblatt

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

253862-01 ST Stellungnahme der Verwaltung: Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung von Mittagessen an 40 städtische Kindertageseinrichtungen

Stellungnahme der Verwaltung

In der Sitzung des Finanzausschusses am 04.03.2026 wurde die Beschlussvorlage des Amtes für Kinder, Jugend und Familie __DS 253862__ mit einer Maßgabe zur Klärung weiterer Aspekte im Zusammenhang mit der Erhöhung des Anteils an gesiegelten Bioprodukten vertagt.

Die konkrete Frage lautete: „Die Verwaltung wird um eine Einschätzung gebeten und zu erläutern, welche Konsequenzen eine Erhöhung des Anteils an gesiegelten Bioprodukten auf 40% oder mehr haben könnte. Welche Möglichkeiten gibt es und welche zusätzlichen Kosten entstehen. Die Frage bezieht sich sowohl auf Mittagessen von Kindertageeinrichtungen als auch von Schulen. Darüber hinaus wurde die Frage gestellt, ob eine losweise Vergabe erfolgt und/oder ob sich die Bewerbenden auf Teile oder nur den Gesamtauftrag bewerben können/müssen“.

__Stellungnahme der Verwaltung: __

Das Schulamt der Bundesstadt Bonn ist für die Warmverpflegung an den stätischen, weiterführenden Schulen zuständig, die sich im gebundenen Ganztag befinden, im Primarbereich für zwei OGS-Standorte, die sich in eigener Trägerschaft befinden. Dies umfasst insgesamt 22 der 89 städtischen Schulen.

_Gekürzt._

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