Originalquelle: ALLRIS-Original
253867 · 2026-01-22 · Beschlussvorlage · öffentlich
o Frau Stv. Dr. Ursula Sautter -CDU-
Daneben nimmt der Rat zur Kenntnis, dass auf Vorschlag des Oberbürgermeisters der Bundesstadt Bonn Frau Susanne König in den Stiftungsvorstand entsandt wird.
o Stv. Anna Baumgart
CDU
o Stv. Barbara Krausz
Grüne
o Lisa Glaremin
SPD
o Julia Troyke
Linke
o __________
BBB
o
Karsten Wild
AfD
Daneben nimmt der Rat zur Kenntnis, dass auf Vorschlag des Oberbürgermeisters der Bundesstadt Bonn Beigeordnete Dr. Birgit Schneider-Bönninger in das Kuratorium entsandt wird.
Daneben nimmt der Rat zur Kenntnis, dass auf Vorschlag des Oberbürgermeisters der Bundesstadt Bonn Bürgermeister Gabriel Kunze in das Kuratorium entsandt wird.
Daneben nimmt der Rat zur Kenntnis, dass auf Vorschlag des Oberbürgermeisters der Bundesstadt Bonn Frau Susanne König in den Stiftungsvorstand entsandt wird.
Daneben nimmt der Rat zur Kenntnis, dass auf Vorschlag des Oberbürgermeisters der Bundesstadt Bonn Beigeordnete Dr. Birgit Schneider-Bönninger in das Kuratorium entsandt wird.
Daneben nimmt der Rat zur Kenntnis, dass auf Vorschlag des Oberbürgermeisters der Bundesstadt Bonn Bürgermeister Gabriel Kunze in das Kuratorium entsandt wird.
Entsprechend den einschlägigen Satzungsregelungen verfügt die Stiftung August Macke Haus der Sparkasse in Bonn über zwei Stiftungsorgane, den Vorstand sowie das Kuratorium. Die Organe sind turnusmäßig nach jeder Kommunalwahl und Neukonstituierung des Verwaltungsrates der Sparkasse Köln Bonn neu zu besetzen. zu 1:
Der Stiftungsvorstand besteht aus insgesamt vier Personen:
Zur Benennung des vom Rat der Stadt Bonn zu benennenden Ratsmitglieds ist das Mehrheitswahlverfahren anzuwenden (§ 50 Abs. 2 GO NRW).
Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates der Bundesstadt Bonn, längstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat. zu 2:
Das Kuratorium besteht aus:
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._