Originalquelle: ALLRIS-Original
253870 · 2026-09-09 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Zielbeschluss zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Studierendenwohnheim an der Pariser Straße in Bonn-Auerberg (DS-Nr. 201864 ) wird aufgehoben.
Am 28.06.2021 hat der Rat der Stadt Bonn den Zielbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6424-1 "Pariser Straße" gefasst und dem Vorschlag zur Durchführung eines hochbaulichen Qualifizierungsverfahrens mit Wettbewerbscharakter zugestimmt. Das Qualifizierungsverfahren wurde als Verhandlungsverfahren gemäß VgV mit skizziertem Lösungsansatz durchgeführt. Das Empfehlungsgremium tagte am 12. Mai 2023. Im weiteren Verlauf wurde das 1. platzierte Büro karlundp Gesellschaft von Architekten mbH mit der Ausarbeitung der Planung durch das Studierendenwerk Bonn beauftragt.
Mit der am 07. Januar 2023 in Kraft getretenen BaulandmobilisierungsVO NRW ist die Stadt Bonn als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen worden. Durch diese Klassifizierung ist es möglich, dass von Festsetzungen eines Bebauungsplans nach § 31 (3) BauGB befreit werden kann. Demnach wurde für den Ersatzneubau des Studierendenwohnheims an der Pariser Straße gemäß § 31 (3) BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugunsten einer beschleunigten Schaffung geförderten Wohnraums befreit.
Zur Sicherung der Planungsziele gem. DS-Nr . [201864](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=8426&ref
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