Originalquelle: ALLRIS-Original
253885 · 2025-11-12 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die 47. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalabgabensatzung) wird in der als
Anlage 3
beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (
Anlage 1
) war Gegenstand der Beratung.
Die 47. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalabgabensatzung) wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung ( Anlage 1 ) war Gegenstand der Beratung.
Gegenüber dem Jahr 2025 steigen die Gebührensätze für das Schmutzwasser zum 01.01.2026 um 6, 48 %, bzw. 0, 21 EUR auf 3, 45 EUR / m³ und die Gebühren für die Niederschlagsentwässerung zum 01.01.2026 um 6, 08 % bzw. 0, 09 EUR auf 1, 57 EUR / m².
Für das Jahr 2026 werden die ansatzfähigen Kosten bei den Abwassergebühren mit 99, 6 Mio. EUR um 7, 9 Mio. EUR höher als für das laufende Jahr 2025 prognostiziert. Aus der vorläufigen Betriebsabrechnung 2023 (Stand 19.06.2024) resultiert eine Unterdeckung in Höhe von 11, 5 Mio. EUR.
Von dieser Unterdeckung wurden bereits 3, 9 Mio. EUR in die Kalkulation der Gebühren für das Jahr 2025 eingestellt (siehe DS 241749).
Die Verwaltung schlägt vor, weitere 3, 9 Mio. EUR in die Kalkulation der Gebühren für das Jahr 2026 einzustellen und die verbleibenden 3, 7 Mio. auf das Jahr 2027 zu verteilen.
Aktuell steht ein Guthaben aus Rückzahlung der Abwasserabgabe in Gesamthöhe von 561.778, 12 EUR zur Verfügung, welches sich gebührenmindernd für 2026 auswirkt. Des Weiteren wird die Rückstellung der Energiepreisbremse aus dem Jahr 2023 in Höhe von 1.186.487, 17 Euro aufgelöst. Diese wirkt sich gebührenmindernd für 2026 aus.
Nach Abzug des von der Stadt
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag
Der Verwaltungsvorlage wird mit folgender Maßgabe zugestimmt:
Zur Klärung der in Anlage 1b, FN 19 erwähnten Rückstände berichtet die Verwaltung im nächsten Finanz- sowie im Umweltausschuss über den Fortschritt bei den ausstehenden Kanalbegehungen sowie beim Einbau der erforderlichen Instrumente für die Befreiung von der Abwasserabgabe. Besonderer Fokus wird darauf gelegt, wie die ursprünglich schon für dieses Jahr in Aussicht gestellte Befreiung von der Abgabe (s. Protokollnotiz zur __DS__ __241714__ ) möglichst zeitnah wieder erreicht werden kann, um die Gebührenerhöhung für die Bonner Bürger*innen künftig abzuschwächen.