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Restmittel 2025 sinnvoll nutzen – Familienbildung ergänzend fördern und Offene Jugendeinrichtungen vom Eigenanteil entlasten

253886 · 2025-10-29 · Dringlichkeitsantrag · öffentlich

Antragsteller: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Feyza Yildiz Georg Goetz Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Anja Lamodke SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dörthe Ewald Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jules Schenkel FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Achim Schröder Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike von Arnim Jean-Pierre Schneider Dr. Manuel Esser Dr. Anne Segbers Johanna Strohmeier

Sachverhalt

Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, aus nicht verausgabten Haushaltsmitteln einen einmaligen Zuschuss zur auskömmlichen Finanzierung der Familienbildungsstätten und der Jugendzentren bereitzustellen. Nach Informationen der Antragsstellenden stehen allein im Bereich der Jugendförderung rund 180.000 Euro als Restmittel noch zur Verfügung.

Die Familienbildungsstätten haben für dieses Jahr laut eigenen Angaben einen zusätzlichen Förderbedarf von:

Die freien Träger mit Einrichtungen der offenen Jugendarbeit benötigen eine höhere Finanzierung, um weiterhin alle Angebote aufrecht erhalten zu können. Die Kosten für den Betrieb eines Jugendzentrums sind durch den Zuschuss im Jahr 2025 nicht auskömmlich. Durch diesen einmaligen Zuschuss soll 2025 der Eigenantei

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

Die Familienbildungsstätten erhalten einen zusätzlichen Betrag von insgesamt 75.329, 54 Euro zur Finanzierung ihrer Maßnahmen im Jahr 2025. Die dafür benötigten Mittel sollen aus nicht verausgabten Restmitteln 2025 des Jugendhilfeetats bereitgestellt werden. Die weiteren Restmittel werden dazu eingesetzt im Jahr 2025 auf die Eigenanteile der freien Träger von offenen Jugendeinrichtungen zu verzichtet bzw. diese so weit wie möglich zu reduzieren.

Begründung

der Dringlichkeit: **

Um eine bessere Finanzierung der Familienbildungsstätten und der offenen Jugendeinrichtungen für das Jahr 2025 noch sicherzustellen und die vorhandenen Restmittel im Jugendhilfeetat dafür zu nutzen, ist eine Beschlussfassung noch vor Jahresende 2025 in der letzten Sitzung des Ausschusses im Oktober notwendig.

Beratungsfolge

Dokumente