Originalquelle: ALLRIS-Original
253901 · 2025-11-18 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die 8. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Die 8. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz in der Beratung des Rates und seiner Ausschüsse zu ergreifen.
Nach der letzten Kommunalwahl hat der Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung am 28. Juni 2021 (Vorlage DS 202220-03) den Betriebsausschuss Seniorenzentren eingerichtet. Seit der Gründung dieses eigenständigen Ausschusses wurden jährlich weniger als zehn Vorlagen beraten. Um die Gremienarbeit effizienter zu gestalten, soll der Betriebsausschuss der Seniorenzentren daher nicht als eigenständiger Ausschuss fortgeführt werden. Seine Aufgaben sollen künftig vom Finanzausschuss übernommen werden, da der überwiegende Teil der Vorlagen betriebswirtschaftliche Inhalte umfasst.
Um die Betriebssatzung dahingehend anzupassen, ist eine Änderungssatzung erforderlich.
Bei der Gelegenheit sind redaktionelle Anpassungen bedingt durch die Errichtung von Ersatzneubauten im Rahmen der Weiterentwicklung der Seniorenzentren seit der letzten Änderungssatzung vorzunehmen. Der Betrieb der Konvente „St. Aegidius und St. Jakob“ sowie der Begegnungsstätte „St. Aegidius und St. Jakob“ wird seit 2023 von Amt 50 fortgeführt.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
§ 6 (1). Der Betriebsausschuss im Sinne des § 5 Eigenbetriebsverordnung NRW ist der Sozialausschuss.