Originalquelle: ALLRIS-Original

Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7519-14, „An der Ziegelei“ der Bundesstadt Bonn im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Lengsdorf

253904 · 2025-11-21 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die 1. Änderung des

Bebauungsplans Nr. 7519-14,der Bundesstadt Bonn, Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil

Lengsdorf, ist für

den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 7519-14

zwischen der

Bundesautobahn 565, der Straße Auf dem

Kirchbüchel, der Straße

An der Ziegelei, der

Hardtbergstraße, der Straße Im Hellengarten

und der Grundstücksgrenze zu

den

Hausnummern 8 und 10 der Straße

Auf dem

Kirchbüchel

gemäß §§2 ff Baugesetzbuch aufzustellen.

Beschlussvorschlag

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7519-14, der Bundesstadt Bonn, Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Lengsdorf, ist für den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 7519-14 zwischen der Bundesautobahn 565, der Straße Auf dem Kirchbüchel, der Straße An der Ziegelei, der Hardtbergstraße, der Straße Im Hellengarten und der Grundstücksgrenze zu den Hausnummern 8 und 10 der Straße Auf dem Kirchbüchel gemäß §§2 ff Baugesetzbuch aufzustellen.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Die Beratung dieser Beschlussvorlage ist dringlich, da hiermit die städtebaulichen Ziele für das Plangebiet präzisiert und aktualisiert werden. Dies ist erforderlich, da für das Baugrundstück An der Ziegelei 18 eine Voranfrage (vom 25.09.2025) zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit ca. 2287 m² Bruttogrundfläche vorliegt, die auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 15 BauGB zurückgestellt werden soll. Die verwaltungsinterne Abstimmung über die Zurückstellung konnte erst jetzt mit dem Ergebnis abgeschlossen werden, dass das Vorhaben den Zielen des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (BEZK) von 2008 (mit einer Anpassung in 2012) widerspricht (DS-Nr.: __0811198__ und DS-Nr.: __113540EB22__ ). Dies gilt auch im Hinblick auf den Fortschreibungsentwurf des BEZK 2025, welcher vom Rat der Stadt Bonn am 04.09.2025 vorbehaltlich der Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg beschlossen wurde (DS-Nr.: [__252458__](https:/

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Dokumente