Originalquelle: ALLRIS-Original
253904 · 2025-11-21 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 7519-14,der Bundesstadt Bonn, Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil
Lengsdorf, ist für
den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 7519-14
zwischen der
Bundesautobahn 565, der Straße Auf dem
Kirchbüchel, der Straße
An der Ziegelei, der
Hardtbergstraße, der Straße Im Hellengarten
und der Grundstücksgrenze zu
den
Hausnummern 8 und 10 der Straße
Auf dem
Kirchbüchel
gemäß §§2 ff Baugesetzbuch aufzustellen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7519-14, der Bundesstadt Bonn, Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Lengsdorf, ist für den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 7519-14 zwischen der Bundesautobahn 565, der Straße Auf dem Kirchbüchel, der Straße An der Ziegelei, der Hardtbergstraße, der Straße Im Hellengarten und der Grundstücksgrenze zu den Hausnummern 8 und 10 der Straße Auf dem Kirchbüchel gemäß §§2 ff Baugesetzbuch aufzustellen.
Begründung der Dringlichkeit: Die Beratung dieser Beschlussvorlage ist dringlich, da hiermit die städtebaulichen Ziele für das Plangebiet präzisiert und aktualisiert werden. Dies ist erforderlich, da für das Baugrundstück An der Ziegelei 18 eine Voranfrage (vom 25.09.2025) zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit ca. 2287 m² Bruttogrundfläche vorliegt, die auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 15 BauGB zurückgestellt werden soll. Die verwaltungsinterne Abstimmung über die Zurückstellung konnte erst jetzt mit dem Ergebnis abgeschlossen werden, dass das Vorhaben den Zielen des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (BEZK) von 2008 (mit einer Anpassung in 2012) widerspricht (DS-Nr.: __0811198__ und DS-Nr.: __113540EB22__ ). Dies gilt auch im Hinblick auf den Fortschreibungsentwurf des BEZK 2025, welcher vom Rat der Stadt Bonn am 04.09.2025 vorbehaltlich der Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg beschlossen wurde (DS-Nr.: [__252458__](https:/
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