Originalquelle: ALLRIS-Original
253914 · 2026-02-20 · Beschlussvorlage · öffentlich
a. Der Preis des subventionierten Schülertickets für nicht freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler aus Bonn bleibt weiterhin bei 19€ pro Monat (Szenario 2). Die im Haushalt verfügbaren finanziellen Mittel werden, wie in der Begründung beschrieben, angepasst. b. Die Subventionierung eines vergünstigten Schülertickets für nicht freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler aus Bonn wird eingestellt (Szenario 3). In diesem Fall müssen für den Doppelhaushalt 2027/28 keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden.
Federführend: 61-3 Stadtverkehr Beteiligt: 61 Stadtplanungsamt; 61-0 Verwaltung; III-1 Stabsstelle Dezernatskoordination III; Dezernat III; Dezernat II; Dezernat V; 20 Stadtkämmerei; 20-1 Haushalt, Internes Rechnungswesen; 21 Kassen- und Steueramt; 40 Schulamt Dokumente Dokument Sammeldokument Aktionen personal Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA ● Erledigt Ausschuss für Mobilität und Verkehr Empfehlung Mar 11, 2026 Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr geändert beschlossen NA ● Erledigt Rat Entscheidung Mar 12, 2026 Sitzung des Rates geändert beschlossen NA ● Erledigt Schulausschuss Empfehlung Apr 16, 2026 Sitzung des Schulausschusses geändert beschlossen NA ● Erledigt Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung Apr 23, 2026 Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe geändert beschlossen NA ● Erledigt Hauptausschuss Empfehlung Apr 28, 2026 Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen NA
Zu 1. und 2.:
Die Grundlage für die aktuelle Situation zur Finanzierung des Schülertickets bildet der Ratsbeschluss __DS 220407__ aus dem Jahr 2022. Durch diesen erfolgte eine Umstellung des Finanzierungskonzeptes des Schülertickets, sowie die Berechnung der für die Finanzierung benötigten Haushaltsmittel. Seit diesem Beschluss wird das Schülerticket in Bonn im Subventionsmodell angeboten.
Dabei muss beachtet werden, dass das Angebot des Schülertickets in zwei Kategorien unterteilt ist:
Hierbei handelt es sich um sog. freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der Entfernung ihres Wohnortes zur nächstgelegenen Schule einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kostenübernahme des Schülertickets durch den Schulträger haben. Da das Schülerticket in Bonn auch zur Nutzung des ÖPNV außerhalb des Schulweges berechtigt, kann durch den Schulträger ein festgelegter Eigenanteil erhoben werden. Die Rechtsgrundlage für diese Regelungen ergibt sich aus § 97 Abs. 3 SchulG in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Schülerfahrkostenverordnu
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Der zugrundeliegende Beschluss – DS220407 – des Rates vom 17.03.2022 beinhaltet die Maßgabe, dass die Nachbarkommunen über den Ratsbeschluss informiert werden und sich an der Preisgestaltung für das Schülerticket mit 50% beteiligen sollen. Eine Nichtbeteiligung der Nachbargemeinden sollte nach dem Willen des Rates die Umsetzung des Beschlusses nicht verhindern. Entsprechend wurde entschieden, dass das Schülerticket für nicht teilnehmende Kommunen auf 23, 50 € angepasst werden solle. Laut Stellungnahme der Fachverwaltung zur BBB-Anfrage – DS220407-03ST – unter Ziffer 6. hatte Ende d.J. 2022 keine der infrage kommenden Kommunen einer 50%igen Kostenbeteiligung zugestimmt. Die aktuelle Beschlussvorlage führt an keiner Stelle auf, ob und wie sich der Preis für das Schülerticket für auswärtige Schüler (derzeit 23, 50€) entwickeln soll. Etwaige Mehraufwände bzw. Mehreinnahmen sind aber als Grundlage für aufzubringende städtische Leistungen bedeutsam.
Im Übrigen halten es die Antragsteller auch weiterhin nicht für gerechtfertigt, dass - wie im vorliegenden Fall gegeben- Bonner Steuerzahler die Bewohner umliegender Kommunen subventionieren.
Beschlussvorschlag
Vor einer Beschlussfassung im Rat beantwortet die Fachverwaltung die nachstehenden Fragen:
Stellungnahme der Verwaltung
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2087082
Stellungnahme der Verwaltung
Der mit der Stellungnahme in __DS 220407-03__ dargestellte Sachstand hat sich nicht geändert. Keine der Nachbarkommunen ist auf die Stadtverwaltung zugekommen, um eine entsprechende 50%-Kostenbeteiligung einzugehen. Das auf 19 Euro subventionierte Schülerticket ist daher nur für Bonner Schülerinnen und Schüler erhältlich. Der Beschlusstext aus __DS 220407__ sagt dabei ebenfalls:
„Die restlichen 50% übernimmt zunächst für die kommenden 2 Jahre die Stadt Bonn.“
Da diese 2 Jahre seit Beschlussfassung bereits verstrichen sind und es keinen weiteren Beschluss diesbezüglich gab, besitzt dieses Angebot aus Sicht der Verwaltung keine Gültigkeit mehr.
Schülerinnen und Schüler aus Nachbarkommunen, welche eine Bonner Schule besuchen, zahlen daher den regulären Preis des Schülertickets nach dem Subventionsmodell, wie er durch den VRS festgelegt wird. Dieser liegt für das aktuelle Schuljahr bei 29, 60€ (30, 20€ für das Schuljahr 2026/27). Durch die Stadt Bonn erfolgt daher keine finanzielle Bezuschussung dieser Tickets, sodass für den städtischen
_Gekürzt._
Sachverhalt
Das Schülerticket soll bei einem subventionierten Preis von 19 Euro erhalten bleiben.
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Begründung
beschrieben, angepasst.