Originalquelle: ALLRIS-Original
253919 · 2025-11-10 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Ich stelle den Antrag auf diesem kleinen Waldstück Lampen zu installieren, um sich dort sicherer fortbewegen zu können.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Ich stelle den Antrag auf diesem kleinen Waldstück Lampen zu installieren, um sich dort sicherer fortbewegen zu können.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Stellungnahme der Verwaltung
Vom Haltepunkt UN-Campus führt eine beleuchtete Wegeverbindung in das Wohngebiet nördlich des Wasserlands, so dass man in der dunklen Jahreszeit mit geringem Umweg auf beleuchteten Straßen durch das Wohngebiet zum Sportpark Wasserland gelangen kann.
Der bahnparallele Weg vom Rheinweg vorbei am Haltepunkt UN-Campus bis zum Bahnübergang zur Marie-Kahle-Allee ist ebenfalls mit Beleuchtung ausgestattet.
Eine Beleuchtung der Wegeverbindung nördlich des Sportparks Wasserland wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach nachgefragt.
Für die 400m Wegstrecke sind ca. 14 Laternen notwendig. Endausgebaut mit Erdkabel würde die Errichtung ca. 85.000 Euro kosten. Für die Unterhaltung (Instandhaltung, Reinigung, Energie) wären jährlich ca. 3.000 Euro zu kalkulieren. Anlieger am Ende des Erftwegs könnten sich durch die nicht ganz vermeidbare Teilausleuchtung der Gärten des Einfamilien-Reihenhausblocks gestört fühlen.
Haushaltsmittel für diese Maßnahme stehen aktuell nicht zur Verfügung.
Zusammenfassend betrachtet ist die Errichtung einer zusätzlichen Beleuchtung aus Sicht der Verwaltung verzichtbar.
__Beschlussvorschlag: __
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprech
_Gekürzt._
Sachverhalt
Der Beschlussvorschlag aus der Eingabe nach § 24 GO NRW (
) vom 07.11.2025 wird abgelehnt.
Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet.
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag aus der Eingabe nach § 24 GO NRW ( __253919__ ) vom 07.11.2025 wird abgelehnt.
Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet.
Begründung
Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 20.01.2026 den zugrundeliegenden Bürgerantrag zur Beratung angenommen und ihn zur Mitberatung in den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz verwiesen. Der Bürgerantrag zielt auf eine durchgehende Beleuchtung der o.a. bislang unbeleuchteten Wegeverbindung ab und wird wie folgt begründet:
Viele Kinder fahren diesen Weg auf dem Weg zu ihren Vereinen ins Wasserland, insgesamt wird dieser Weg viel von Fußgängern und Fahrradfahrern genutzt, um zwischen Kessenich und Gronau zu verkehren. Jetzt in der dunklen Jahreszeit ist es vor allem für Kinder, aber natürlich auch für Erwachsene, eher unangenehm dieses kleine Waldstück zu durchqueren. Der aktuelle exhibitionistische Vorfall im Wasserland sorgt ebenfalls für Sorge, vor allem, wenn man sich in der Dunkelheit dort befindet.
Die Verwaltung hatte dazu unter __253919-01__ folgende Stellungnahme abgegeben:
Vom Haltepunkt UN-Campus führt eine beleuchtete Wegeverbindung in das Wohngebiet nördlich des Wasserlands, so dass man in der dunklen Jahreszeit mit geringem Umweg auf beleuchteten Straßen durch das Wohn
_Gekürzt._