Originalquelle: ALLRIS-Original
253926 · 2025-11-11 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Grüne Bezirksfraktion Hardtberg Jutta Brodhäcker Dr. Peter Leonhardt Die Linke Bezirksfraktion Hardtberg Sebastian Plotek
Die letzte Verkehrsmessung fand vor 10 Jahren statt, zwischenzeitlich hat der Verkehr deutlich zugenommen und auch die Lärmbelastung für die Anwohnenden ist noch höher geworden.
Die Verwaltung tritt an die Autobahn GmbH heran mit der Bitte, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 565 im gesamten Hardtberger Stadtgebiet auf 80 km/h zu reduzieren.
Sachverhalt
Die Lärmsituation entlang der BAB 565 wird aufgrund von Beschwerden aus der Bevölkerung thematisiert und ist auch seitens der Antragsteller in den letzten 20 Jahren immer wieder mit Anträgen und Nachfragen Gegenstand der politischen Beratung gewesen.
Ein Antrag, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 565 entlang der Ortsteile Brüser Berg, Lengsdorf, Ückesdorf und Röttgen durchgehend auf 80 km/h zu reduzieren, ist allerdings aufgrund der mehrfachen Kommunikation mit der Autobahn GmbH und ihren Erklärungen zu der Thematik, den erfolgten Berechnungen und der aktuellen Planungssituation der BAB 565 nicht erfolgversprechend.
Die Autobahn GmbH hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Streckenabschnitts Anschlussstelle Bonn-Endenich bis Anschlussstelle Bonn-Nord mitgeteilt, die Anwendung der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm aufgrund immer wiederkehrender Bürgereingaben und daraus resultierender Lärmberechnungen würde ergeben, dass im Streckenabschnitt der Ortsteile Brüser Berg, Lengsdorf, Ückesdorf und Röttgen eine durchgehende Beschränkung der Geschwindigkeit auf 80 km/h nicht berechtigt sei, weil die R
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Autobahn GmbH die ab 2024 zugesagte Planung und Erneuerung des Fahrbahnbelages der BAB 565 mit einem lärmmindernden Asphalt im Streckenabschnitt der Ortsteile Brüser Berg, Lengsdorf, Ückesdorf und Röttgen zu fordern und über den Stand des Verfahrens zu berichten.
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Aufgrund der Anregung zu Lärmschutzmaßnahmen auf der Autobahn A565 im Bereich Bonn Hardtberg vom 02.12.2025, ist die Verwaltung an die Autobahn GmbH herangetreten und kann Folgendes berichten:
Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 80 km/h wird durch die Autobahn GmbH nicht umgesetzt, da Gemeinden nicht berechtigt sind, Anträge für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen aus Lärmschutzgründen zu stellen. Hingegen können betreffende Bürger entsprechende Lärmschutzanträge stellen, auf Grund derer auch zur Vermeidung anschließender Klagen unter ermessensfehlerfreier Abwägung im jeweiligen Einzelfall eine Bewertung der straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen aus Lärmschutzgründen erfolgen kann. Allerdings zeigte sich laut Autobahn GmbH in der Vergangenheit, dass die maßgeblichen Richtwerte gemäß der Lärmschutz-Richtlinien-StV für die gestellten Einzelanträge deutlich unterschritten wurden.
Generell geht es bei der Lärmvorsorge darum, unzumutbare Einwirkungen durch Verkehrslärm beim Neubau oder bei einer wesentlichen Änderung von Straßen (z. B. beim 6-streifigen Ausbau) zu vermeiden. Wenn die lärmtechnischen Untersuchungen zeigen, dass in diesen Fällen die Immissionsgrenz
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