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CDU-Anfrage: Umgang mit Baumpflanzungen und -ersatzmaßnahmen im Stadtbezirk Hardtberg – Auswirkungen auf private Anlieger und Transparenz der Entscheidungsprozesse

253951 · 2025-11-12 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: Enno Schaumburg Michael Andreas Möller

Sachverhalt

Angesichts der fortschreitenden Klimakrise und der Notwendigkeit einer klimaangepassten Stadtentwicklung ist die Pflanzung neuer Bäume zweifellos ein wichtiger Baustein kommunaler Umweltpolitik. Gleichzeitig mehren sich im Stadtbezirk Hardtberg Rückmeldungen von Anwohnerinnen und Anwohnern, die auf Probleme mit Standortwahl, Baumarten und fehlende Einbindung in die Planungen hinweisen.

Konkret wurde geschildert, dass im Kannheideweg auf einer Straßenlänge von rund 15 Metern direkt drei großwüchsige Bäume gesetzt wurden, obwohl bereits ein älterer, sehr hoher Baum unmittelbar vor dem Grundstück steht. Nach Aussage der Anwohnerin beeinträchtigen diese Bäume inzwischen erheblich den Lichteinfall und die Sicht, und es stellt sich die Frage, ob kleinere, standortgerechte Baumarten nicht dieselbe ökologische Funktion erfüllen könnten, ohne die Wohnqualität einzuschränken.

Die Begrünung durch Bäume ist ein zentrales Instrument zur Verbesserung des Stadtklimas und zur Förderung der Artenvielfalt. Sie muss jedoch so gestaltet werden, dass ökologische Ziele mit den berechtigten Interessen der Anwohner in Einklang gebracht werden. Standortwahl, Baumart und Anwohnerbeteiligung spielen hierbe

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Beschlussvorschlag

Die CDU- Bezirksfraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Baumstatistik: Wie viele neue Bäume wurden in den Jahren 2022 bis 2024 im Stadtbezirk Hardtberg auf öffentlichen Flächen gepflanzt, aufgeschlüsselt nach Standorten und Baumarten?
  2. Planungsgrundlagen: Nach welchen Kriterien (z. B. Art, Größe, Standort) erfolgt die Auswahl und Platzierung neuer Bäume? Werden dabei Auswirkungen auf Licht- und Sichtverhältnisse von Anliegern berücksichtigt?
  3. Anwohnerbeteiligung: In welchen Fällen und in welcher Form werden Anlieger vor der Pflanzung informiert oder beteiligt?
  4. Baumersatzpolitik: Welche Regelungen gelten für den Ersatz gefällter Bäume in Wohnstraßen? Ist es gängige Praxis, großwüchsige Arten durch ebenso großwüchsige oder noch größere Arten zu ersetzen, unabhängig vom Standort?
  5. Rücksichtnahme auf Nachbarschaftsrecht: Inwieweit orientiert sich die Stadt bei Pflanzungen auf öffentlichen Flächen an den im privaten Bereich geltenden nachbarschaftsrechtlichen Regelungen (z. B. Grenzabstände, Wuchshöhe)?
  6. Förderung privater Begrünung: Welche konkreten städtischen Förderprogramme oder Unterstützungsangebote bestehen,

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

253951-01 ST CDU-Anfrage: Umgang mit Baumpflanzungen und -ersatzmaßnahmen im Stadtbezirk Hardtberg – Auswirkungen auf private Anlieger und Transparenz der EntscheidungsprozesseHier: Vertagungsbitte

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung bittet aufgrund des erhöhten Abstimmungsbedarfes um Vertagung der Großen Anfrage.

253951-02 ST CDU-Anfrage: Umgang mit Baumpflanzungen und -ersatzmaßnahmen im Stadtbezirk Hardtberg – Auswirkungen auf private Anlieger und Transparenz der Entscheidungsprozesse

Stellungnahme der Verwaltung

  1. Baumstatistik: Wie viele neue Bäume wurden in den Jahren 2022 bis 2024 im Stadtbezirk Hardtberg auf öffentlichen Flächen gepflanzt, aufgeschlüsselt nach Standorten und Baumarten?

Antwort:

2022: 9 Bäume siehe Anlage „Baumpflanzungen Hardtberg 2022“

2023: 48 Bäume siehe Anlage „Baumpflanzungen Hardtberg 2023“

2024: 116 Bäume siehe Anlage „Baumpflanzungen Hardtberg 2024“ (Inklusive Maßnahme Duisdorf-Neu aus dem Stadtbaumkonzept)

2025: 17 Bäume siehe Anlage „Baumpflanzungen Hardtberg 2025“

  1. Planungsgrundlagen: Nach welchen Kriterien (z. B. Art, Größe, Standort) erfolgt die Auswahl und Platzierung neuer Bäume? Werden dabei Auswirkungen auf Licht- und Sichtverhältnisse von Anliegern berücksichtigt?

Antwort:

Neben den planungsrechtlichen Vorgaben sind die vegetationstechnischen Grundlagen und der aktuelle Stand der Technik in der Planung und Ausführung von Baumpflanzungen anzuwenden. Hierbei finden neben den Richtlinien der DIN und der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) für Baumpflanzungen auch die Empfehlungen der GALK (Die 'Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz' ist ein Zusammenschluss der kommunalen Grünflächenverwaltun

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