Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2024657) # Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2027 bis 2029 253973 · 2025-11-20 · Mitteilungsvorlage · öffentlich ## Beschlussvorschlag **Mitteilung: ** Am 20.03.2025 hat der Rat der Bundesstadt Bonn den Doppelhaushalt 2025/2026 sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis einschließlich 2029 beschlossen. Im Falle einer Haushaltsplanung für zwei Jahre ist nach § 9 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) dem Rat eine Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, bezogen auf die dem zweiten Haushaltsjahr (2026) folgenden drei Jahre (2027 bis 2029) vorzulegen. Darüber hinaus müssen Anlagen nach § 1 Abs. 2 Nummern 8 bis 10 KomHVO, die nach der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung nach Abs. 1 erstellt worden sind, der Fortschreibung beigefügt werden (siehe IV.). Einer Beschlussfassung hierzu bedarf es nicht, da mit der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung die Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 nicht verändert wird und die endgültigen Festsetzungen für die Jahre 2027 ff. den zukünftigen Haushaltsberatungen vorbehalten bleiben. Die Verwaltung informiert quartalsweise den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe sowie den Rat in den jeweiligen Berichten über die haushaltswirtschaftliche Lage über Veränderungen im aktuellen Haushaltsjahr und gibt _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-12-11 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2025-12-15 · Rat · zur Kenntnis genommen ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3051220&OTYP=41))