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Große Anfrage - Grüne: Rückbau der Beschilderung in der Fahrradstraße Rheinaustraße

253985 · 2025-11-19 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Dr. Daniel Rutte

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

In der Rheinaustraße wurden bereits Vorbereitungen für die rechtssichere Ummarkierung der Fahrradstraße getroffen und entsprechende Beschilderung aufgestellt. Kürzlich wurden die Schilder jedoch wieder abgebaut.

  1. Warum wurden die Schilder in der Rheinaustraße abgebaut und die Ausführung des geltenden Ratsbeschlusses (s. Beschluss zur DS __230636__ vom 29.02.2024, ergänzend Beschluss zur DS __252993__ vom 08.05.2025) damit angehalten?
  2. Wann ist damit zu rechnen, dass der Ratsbeschluss zur Einrichtung der Fahrradstraße umgesetzt wird und welche Kosten entstehen der Stadt voraussichtlich durch das Abbauen bereits vorhandener Straßenschilder (Umbaukosten sowie Schätzung verwaltungsinterner Kosten)?
  3. Wie wird die Stadtverwaltung die Öffentlichkeit über die Gründe für den Rückbau und die weiteren Schritte informieren?

Wir bitten die Verwaltung, die Gründe für den Rückbau der Beschilderung in der Rheinaustraße zu klären, sowie Transparenz über die weiteren Schritte in der Umsetzung des geltenden Ratsbeschlusses herzustellen.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

253985-01 ST Große Anfrage - Grüne: Rückbau der Beschilderung in der Fahrradstraße Rheinaustraße

Stellungnahme der Verwaltung

zu 1.-3.:

Bei der in Rede stehenden Beschilderung in der Rheinaustraße handelte es sich lediglich um eine Baustellenbeschilderung (provisorische Ausweisung eines Haltverbotes, welches 72 Stunden nach Aufstellung wirksam wird). Diese wurde am 05.11.2025 aufgestellt, da zunächst vorgesehen war, die Maßnahme zeitnah umzusetzen.

Für den 10.11.2025 war eine Fräse bestellt, um die aktuell nicht richtlinienkonforme Markierung zu entfernen. Die richtlinienkonforme Neumarkierung sollte im Anschluss daran erfolgen.

Zwischenzeitlich erreichte dann das Tiefbauamt die Beschlusskontrolle zum Bürgerantrag 231675 (Umsetzung baulicher Maßnahmen im Gehwegbereich). Da zunächst geprüft werden musste, ob Konflikte zwischen der vorgesehenen Markierung und dieser baulichen Maßnahme bestehen, wurde in Absprache mit dem Büro des Oberbürgermeisters, die auch noch Bedenken angemeldet hatten, die Ausführung der Markierungsarbeiten zunächst gestoppt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Verträglichkeit der Gehwegverbreiterung und der Markierung bereits mündlich vor der offiziellen Beschlusskontrolle innerhalb des Tiefbauamtes, aber auch mit dem Stadtplanungsamt thematisiert wurde.

Man kam zu dem Ergeb

_Gekürzt._

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