Originalquelle: ALLRIS-Original
253986 · 2025-11-27 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Maßnahme „Errichtung eines Kombibades als Ersatzneubau am Standort Ennertbad in Beuel“ Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ auf Eignung zu prüfen und zu beantragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Maßnahme „Errichtung eines Kombibades als Ersatzneubau am Standort Ennertbad in Beuel“ Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ auf Eignung zu prüfen und zu beantragen.
Die Bezirksvertretung Beuel hatte am 29.01.2025 den Auftrag an die Verwaltung, ein Kombibad am Standort Ennertbad zu errichten, bestätigt und sie beauftragt, auf Basis der Machbarkeitsstudie im Rahmen der Grundlagenermittlung notwendige Untersuchungen zu beauftragen (DS __241625__ ). Durch vorlaufende Beschlussfassung (Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft, DS __200671__ ) ist die Verwaltung aufgefordert, alle zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.
Im Rahmen der Planungen zur Errichtung eines Kombibades am Ennert prüft die Verwaltung die Eignung des Projektes für die Förderung nach dem neu aufgelegten Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“. Die Verwaltung wird dazu die Projektvorgaben des Fördermittelgebers wirtschaftlich mit den möglichen Projektabwicklungen/Projektumsetzungen prüfen und die für die Stadt Bonn wirtschaftlichste Projektierung gewährleisten. Dies gilt auch für die zeitlichen Rahmenbedingungen des Förderprogramms, welche ebenfalls mit der Projektumsetzung vereinbar sein müssen.
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Sachverhalt
Angesichts des Auslobungstextes und der begleitenden Erläuterungen auf der Seite des BBSR erscheint die Sanierung eines Bestandsbades mit Ausstrahlung auf den gesamten Bonner Norden grundsätzlich deutlich eher förderfähig, sowohl was die Anforderung der „besonderen Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune“ angeht als auch den Hinweis, dass Neubaumaßnahmen nur im Ausnahmefall bewilligungsfähig sind: „Bestandsgebäude und -freianlagen sind grundsätzlich zu erhalten.“ Bei Ersatzneubauten soll zusätzlich die „örtliche Unmittelbarkeit“ gegeben sein, was hinsichtlich der Zusammenführung von Bütt und Ennertbad auch ein eher hinderndes Kriterium sein dürfte. Vor dem Hintergrund des Projektaufrufes erscheint es deutlich wahrscheinlicher, dass ein Förderantrag für das Frankenbad erfolgreich sein könnte. Eine Absage an einen Neubau am Ennertbad ist damit nicht verbunden.
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sanierung des Frankenbades Fördermittel des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zu beantragen.