Originalquelle: ALLRIS-Original
253987 · 2025-11-25 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Roland Borkowski Gerald Christ Noah Ludwig Frauke Kreuzer
Erfolgt mündlich.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die AfD-Fraktion bittet Sie um die Beantwortung folgender großer Anfrage:
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion Bonn
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung hat das Jobcenter Bonn um Zuleitung der angefragten Kosten für die Bürgergeldempfänger*innen mit ausländischer Staatsbürgerschaft gebeten.
Die Stellungnahme des Jobcenters Bonn kann den nachstehenden Ausführungen entnommen werden:
Im Jahr 2024 beliefen sich die Zahlungsansprüche der Bürgergeldbeziehenden bei den Unterkunftskosten auf 91.557.155 Euro.
Eine Differenzierung der Leistungen nach „Deutschen“ und „Nichtdeutschen ist nicht möglich. Es kann lediglich eine Bezifferung für die Personengruppe „Asyl/Flucht“ erfolgen.
Im Jahr 2024 wurden an Unterkunftskosten für Bürgergeldbeziehende aus den 8 Asylherkunftsländern (Syrien, Irak, Iran, Afghanistan, Pakistan, Somalia, Eritrea, Nigeria) 20.906.946 Euro verausgabt.
Für Bürgergeldbeziehende aus der Ukraine wurden im Jahr 2024 Unterkunftskosten in Höhe von 8.598.168 Euro zur Zahlung angewiesen.
Der Bund hat sich im Jahr 2024 an den Unterkunftskosten in Höhe von 71, 3% beteiligt (Wert für NRW anhand der Bundesbeteiligungs-Feststellungsverordnung 2024). Der Anteil der Bundesstadt Bonn an den Unterkunftskosten beträgt somit 28, 7%.