Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2024689) # AfD-Anfrage: Wohnkosten ausländischer Bürgergeldempfänger 253987 · 2025-11-25 · Große Anfrage · öffentlich Antragsteller: AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Roland Borkowski Gerald Christ Noah Ludwig Frauke Kreuzer ## Sachverhalt Erfolgt mündlich. ## Beschlussvorschlag Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die AfD-Fraktion bittet Sie um die Beantwortung folgender großer Anfrage: 1. Auf welche Summe beliefen sich die Zahlungsansprüche für Regelleistungsberechtigte in Bonn für Kosten der Unterkunft (KdU) im Jahre 2024? 2. Wie viel von dieser Summe entfielen auf Regelleistungsberechtigte mit ausländischer Staatsbürgerschaft? Mit freundlichen Grüßen AfD-Fraktion Bonn ## Beratungsfolge - 2025-12-11 · Rat · zur Kenntnis genommen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 253987-01 ST AfD-Anfrage: Wohnkosten ausländischer Bürgergeldempfänger {#nv-2024786} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung hat das Jobcenter Bonn um Zuleitung der angefragten Kosten für die Bürgergeldempfänger*innen mit ausländischer Staatsbürgerschaft gebeten. Die Stellungnahme des Jobcenters Bonn kann den nachstehenden Ausführungen entnommen werden: Im Jahr 2024 beliefen sich die Zahlungsansprüche der Bürgergeldbeziehenden bei den Unterkunftskosten auf 91.557.155 Euro. Eine Differenzierung der Leistungen nach „Deutschen“ und „Nichtdeutschen ist nicht möglich. Es kann lediglich eine Bezifferung für die Personengruppe „Asyl/Flucht“ erfolgen. Im Jahr 2024 wurden an Unterkunftskosten für Bürgergeldbeziehende aus den 8 Asylherkunftsländern (Syrien, Irak, Iran, Afghanistan, Pakistan, Somalia, Eritrea, Nigeria) 20.906.946 Euro verausgabt. Für Bürgergeldbeziehende aus der Ukraine wurden im Jahr 2024 Unterkunftskosten in Höhe von 8.598.168 Euro zur Zahlung angewiesen. Der Bund hat sich im Jahr 2024 an den Unterkunftskosten in Höhe von 71, 3% beteiligt (Wert für NRW anhand der Bundesbeteiligungs-Feststellungsverordnung 2024). Der Anteil der Bundesstadt Bonn an den Unterkunftskosten beträgt somit 28, 7%. ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3051483&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3054036&OTYP=41))