Originalquelle: ALLRIS-Original
253995 · 2025-11-24 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Rat beauftragt die Verwaltung, folgende bis zum 31.10.2025 eingegangenen Anträge nach Abschnitt I, Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn in einer ersten Förderrunde zu bewilligen:
Die Verwaltung wird nach Veröffentlichung der angekündigten Förderrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Modernisierung der Sportinfrastruktur und einer erneuten Beratung des Gremiums weitere Anträge für eine zweite Förderrunde zur Bewilligung vorschlagen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, folgende bis zum 31.10.2025 eingegangenen Anträge nach Abschnitt I, Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn in einer ersten Förderrunde zu bewilligen:
Die Verwaltung wird nach Veröffentlichung der angekündigten Förderrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Modernisierung der Sportinfrastruktur und einer erneuten Beratung des Gremiums weitere Anträge für eine zweite Förderrunde zur Bewilligung vorschlagen.
Über Investitionsmaßnahmen von Vereinen mit zuwendungsfähigen Ausgaben über 20.000 Euro entscheidet nach Abschnitt I, Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn (Sport FöR) der Sportausschuss auf Empfehlung eines Gremiums bestehend aus Mitgliedern der Sportverwaltung und des Stadtsportbundes. Anträge müssen bis zum 31. Oktober gestellt werden, um für das Folgejahr bewilligt werden zu können.
Der Zuschuss wird gemäß Sport FöR in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu 50 Prozent der von der Bundesstadt Bonn als zweckgerichtet und erforderlich anerkannten Kosten gewährt.
Folgende prüffähige Anträge nach Abschnitt I, Ziffer 3.1, sind bis zum 31.10.2025 für Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben über 20.000 Euro eingegangen:
FC Rot Weiß Lessenich 1951 e.V.:
• Energetische Sanierung am Vereinsgebäude. Die Kosten betragen 630.379 €. Beantragter Zuschuss nach Abzug weiterer bewilligter bzw. in Aussicht gestellter Fördermittel = 131.305 €
TC Blau-Gelb Bonn-Beuel 1960 e.V.:
• Zuschuss für das Projekt Erneuerung Damen und Herren Umkleide. Die Kosten betragen insgesamt 33.348, 89 €. Möglicher Zuschuss = 16.674 €
• Errichtung einer Traglufthalle. Die Kosten betragen 558.
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._