Originalquelle: ALLRIS-Original
253997 · 2025-11-20 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Dr. Daniel Rutte Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber
Den Antragstellern ist es ein dringliches Anliegen, dass diese vollkommen unternutze Fläche wieder einer sinnvollen Nutzung, im Sinne einer positiven Stadtentwicklung, zugeführt wird. Das drängendste Anliegen ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Entwicklung des Areals des ehemaligen Landesbehördenhaus für Wohnraum erneut anzugehen. Dazu müssen Gespräche mit dem Land geführt werden. Um das begonnene Bebauungsplanverfahre inhaltlich erheblich verändert fortzuführen, ist es notwendig zu wissen, was die Eigentümerin mit der Fläche verfolgt. Ziel der Antragsteller ist, eine zeitnahe Entwicklung dieser 5, 2 ha großen Fläche zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Stellungnahme der Verwaltung
Die 2021 vom Rat beschlossene Rahmenplanung Bundesviertel definiert die Leitlinien und Ziele für eine Entwicklung des Standortes „ehem. Landesbehördenhaus“ und sieht für die Fläche ein gemischt genutztes belebtes Quartier vor. Eine rein wohnbauliche Nutzung wird daher städtebaulich negativ beurteilt.
Im Rahmen des regelmäßigen Austausches mit dem Land wird die Verwaltung auf die Dringlichkeit einer Entwicklung des Areals hinweisen.
Sachverhalt
Die Antragstellenden befürworten eine Entwicklung der Fläche. Gleichwohl scheint eine solche den größten Mehrwert zu generieren, wenn sie gemeinsam mit der naheliegenden Fläche gedacht wird. Vor zukünftigen Entscheidungen wird der aktuelle Sachstand als Information benötigt.
Beschlussvorschlag
Der Antrag 253997 wird wie folgt ergänzt:
Zusätzlich sollen zu dem Grundstück auf der anderen Seite der B9 mit der Telekom AG als Eigentümerin Gespräche geführt werden, ob eine gemeinsame Entwicklung möglich ist.
Bei den Gesprächen soll hinterlegt werden, dass die Stadt Bonn in Summe eine Quote von gefördertem und preisgedämpften Wohnraum von mindestens 50% anstrebt.
Die Verwaltung berichtet zeitnah über die Absichten der Eigentümer: innen in einer Mitteilung an den Rat.
Ebenfalls soll geprüft werden, ob sich die Fläche des ehemaligen Landesbehördenhauses auch für ein Rechenzentrum eignet, welches Abwärme für die entstehenden Wohnungen liefern könnte. Gleichzeitig muss gesichert bleiben, dass Wohnnutzung weiterhin klar im Vordergrund steht.
Sachverhalt
Das Areal des ehemaligen Landesbehördenhauses an der B9 sowie die umliegenden im Eigentum des Landes NRW stehenden Baugrundstücke sind nach den bereits durchgeführten Voruntersuchungen und Verhandlungen mit dem Land NRW bedeutende Potenzialflächen für Wohnungsbau sowie Verwaltungs-, Dienstleistungs-, Beherbergungs- und Versorgungsbetriebe für den täglichen Bedarf. Deshalb sollen die Gespräche mit dem Land NRW über eine Nutzung dieses Areals wieder aufgenommen werden. Die Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt Bonn soll in die notwendige städtebauliche Entwicklung, Schaffung von Baurecht sowie die Vermarktung der einzelnen Baufelder einbezogen werden.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt,
Beschlussvorschlag
Begründung
Begründung der Dringlichkeit: Es besteht eine Dringlichkeit, da die Verwaltung ohne Beschlussfassung der Leitlinien für das Interessensbekundungsverfahren des Landes die städtischen Ziele und Interessen nicht rechtzeitig in das Verfahren einbringen kann. Das Interessensbekundungsverfahren startet im Juni und endet im September 2026. Ein Ratsbeschluss erst am Ende des Verfahrens im September kann zu einer Nicht-Berücksichtigung der städtischen Belange führen und ein möglicher Teilerwerb von Flächen im Plangebiet durch die Verwaltung und/oder städtische Tochterunternehmen würde erschwert. Im Rahmen der Vorabstimmung des Sachverhalts war ein Gespräch mit Vertretern des benachbarten Unternehmens notwendig. Die Terminierung des Gesprächs ließ eine fristgerechte Einreichung der Vorlage nicht zu.
Die Verwaltung beschreibt nachfolgend das weitere Vorgehen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6718-1 „Neues Quartier Bundesviertel“ und entspricht damit den Maßgaben 1-4 des Beschlusses DS-Nr. __253997__ :
Zu 1)
Am 26.03.2026 führte die Verwaltung zusammen mit der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) ein Abstimmungsgespräch
_Gekürzt._