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Förderung der Schwangerschaftsberatungsstelle der Pro Familia

254000 · 2025-11-28 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der Zuschuss an die Schwangerschaftsberatungsstelle der Pro Familia Bonn wird ab dem Haushaltsjahr 2026 dem aktuellen Bedarf des Trägers nach Aktualisierung der Landesförderung angepasst. Hierzu werden künftig zusätzliche 1,23 Vollzeitstellenanteile mit bis zu 20 Prozent der anerkennungsfähigen Personal- und Sachkosten gefördert.

Die städtische Förderung des Trägers im Bereich Sexualpädagogik geht zukünftig in dem Zuschuss „Förderung Schwangerschaftsberatung und sexualpädagogische Prävention“ auf. Der Träger führt die Tätigkeit der Youthworker im Rahmen der Schwangerschaftsberatung im bisherigen Umfang fort. Für das Haushaltsjahr 2026 werden die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel zur Förderung des Youthwork-Bereichs entsprechend verlagert.

Beschlussvorschlag

Der Zuschuss an die Schwangerschaftsberatungsstelle der Pro Familia Bonn wird ab dem Haushaltsjahr 2026 dem aktuellen Bedarf des Trägers nach Aktualisierung der Landesförderung angepasst. Hierzu werden künftig zusätzliche 1, 23 Vollzeitstellenanteile mit bis zu 20 Prozent der anerkennungsfähigen Personal- und Sachkosten gefördert.

Die städtische Förderung des Trägers im Bereich Sexualpädagogik geht zukünftig in dem Zuschuss „Förderung Schwangerschaftsberatung und sexualpädagogische Prävention“ auf. Der Träger führt die Tätigkeit der Youthworker im Rahmen der Schwangerschaftsberatung im bisherigen Umfang fort. Für das Haushaltsjahr 2026 werden die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel zur Förderung des Youthwork-Bereichs entsprechend verlagert.

Begründung

Nach § 10 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) haben die Gesundheitsämter auf ein ausreichendes Angebot an Schwangeren- und Elternberatung hinzuwirken und einen Beratungsdienst für Schwangere und Eltern in sozialen und gesundheitlichen Problemlagen vorzuhalten. Hierzu kooperiert die Verwaltung seit langem mit den Bonner Schwangerschaftsberatungsstellen freier Träger, u. a. der Pro Familia. Die Träger erhalten dafür eine städtische Förderung.

Schwangerschaftsberatungsstellen erhalten nach § 219 Strafgesetzbuch in Verbindung mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG), dem Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (AG SchKG) sowie der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Finanzierungsbeteiligung an den Kosten für Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (AG SchKG VO) eine Landesförderung.

Nordrhein-Westfalen ist in Versorgungsgebiete auf der Ebene der Regierungsbezirke aufgeteilt. Der Versorgungsschlüssel sieht für jedes Versorgungsgebiet jeweils eine vollzeitbeschäftigte Beratungskraft pro 40.000 Einwohner vor. Die Zuteilung erfolgt auf Grundlage der Bevöl

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Dokumente