Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2024731) # Liquiditätssicherung Städtisches Gebäudemanagement; hier: Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel 254001 · 2025-11-28 · Dringlichkeitsentscheidung OB · öffentlich ## Sachverhalt Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung zur Sicherstellung der Liquidität des Städtischen Gebäudemanagement (SGB) in Höhe von 7,5 Mio. EUR konsumtiv und 11 Mio. EUR investiv wird zugestimmt. ## Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. **Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW** Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung zur Sicherstellung der Liquidität des Städtischen Gebäudemanagement (SGB) in Höhe von 7, 5 Mio. EUR konsumtiv und 11 Mio. EUR investiv wird zugestimmt. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Zur Sicherstellung der Liquidität und Zahlungsfähigkeit des Städtischen Gebäudemanagements (SGB) müssen für das laufende Haushaltsjahr noch zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Die Dringlichkeitsentscheidung ist erforderlich, da ohne sofortige Entscheidung die Zahlungsfähigkeit des SGB für bereits beauftragte sowie fortlaufend zu erbringende Leistungen nicht mehr sichergestellt ist. **Im konsumtiven Bereich (Betriebskostenzuschuss) ergibt sich voraussichtlich bis 31.12.2025 ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 7, 5 Mio. EUR.** Das SGB steuert seine Liquidität auf Basis der im Wirtschaftsplan festgesetzten Mittel. Aufgrund struktureller Rahmenbedingungen und dynamischer Entwicklungen im laufenden Jahr ist absehbar, dass die vorhandene Liquidität bis zum Jahresende nicht ausreichen wird. Dieses resultiert im Wesentlichen aus der Systematik der Mittelbewirtschaftung: Das SGB erhält die Liquidität jeweils in Höhe der tatsächlich getätigten Ausgaben, das heißt, der Betriebskostenzuschuss wird betragsgleich zu den Ausgaben bereitgestellt. Für Objekte anderer Ämter muss das SGB regelmäßig in Vorleistung treten, die dazugehörigen Erstattungen erfol _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-12-11 · Rat · ungeändert beschlossen ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3052687&OTYP=41))