Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2024739) # Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-1 „Franz-Josef-Strauß-Allee“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau 254004 · 2026-02-20 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-1 "Franz-Josef-Strauß-Allee" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau zur Errichtung einer Wohn- und Bürobebauung ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie online (www.bonn-macht-mit.de). Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Eine Bürgerinformationsveranstaltung wird durchgeführt. ## Beschlussvorschlag 1. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-1 "Franz-Josef-Strauß-Allee" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau zur Errichtung einer Wohn- und Bürobebauung ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie online (www.bonn-macht-mit.de). Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Eine Bürgerinformationsveranstaltung wird durchgeführt. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Das Vorhaben stellt einen wichtigen Beitrag zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums in Bonn dar. Insgesamt sind 100 Wohneinheiten vorgesehen, von denen 50 % als öffentlich geförderter Wohnraum realisiert werden. Eine Behandlung der Vorlage in der nächsten Sitzung ist erforderlich, da andernfalls mit einer Verzögerung des weiteren Verfahrens von mehreren Monaten zu rechnen ist. Im Sinne einer Beschleunigung von Planungsprozessen bittet die Verwaltung die Vorlage in der kommenden BV-Sitzung zu beraten. Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz entscheidet über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, weil durch das Bebauungsplanverfahren Planungsrecht für die Errichtung von ca. 100 Wohneinheiten geschaffen werden soll. Damit ist der in § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung festgelegte Schwellenwert für eine über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung des Bebauungsplans (>75 Wohneinheiten) überschritten. Mit Ratsbeschluss vom 13.06.2023 (DS-Nr. [__230021__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2009993&refresh=false) ) wurde dem Antrag des Eigentümers zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6719-1 gefolgt und dam _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2026-03-03 · Bezirksvertretung Bonn · ungeändert beschlossen - 2026-03-24 · Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz · geändert beschlossen - 2026-03-25 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · ungeändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 254004-01 AA Grüne-/Volt-Änderungsantrag zu Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-1 „Franz-Josef-Strauß-Allee“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil GronauAntrag zur Vorlage 254004 {#nv-2026155} **Sachverhalt** zu 1. Aus der Beschlussvorlage geht hervor, dass die Möglichkeiten für die Versickerung von Niederschlagswasser als eher unwahrscheinlich angesehen werden. In der Checkliste Nachhaltige Planung wird hierzu sogar folgendes angeführt: „Eine Versickerung des Wassers ist aufgrund der Unterbauung des Grundstücks nicht möglich.“ Eine Zisterne könnte daher die mangelnden Versickerungsmöglichkeiten durch das Speichern und die Nutzung von Niederschlagswasser im Sinne des Schwammstadtprinzips kompensieren. Zu 2. Im Zuge der Baumaßnahmen ist die Fällung von 6 Satzungsbäumen geplant. Aufgrund des beschleunigten Verfahrens sind keine Ausgleichsmaßnahmen für Flora und Fauna vorgesehen. Nachpflanzungen der gefällten Bäume werden erst nach einigen Jahren des Wachstums als neue Lebensräume dienen können. Künstliche Nistplätze können in dieser Zeitspanne für einen Ausgleich sorgen. Zu 3. Ein öffentlich zugänglicher Spielplatz würde die Attraktivität und die Zustimmung zum Vorhaben in der Nachbarschaft steigern. Zu 4. Die Verwaltung greift das Thema Vogelschutz in der Begründung der Vorlage dankenswerterweise bereits selbst auf. Die Formulierungen dort (“ist … zu beachten”, “sind … zu vermeiden”) _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: 1. Die Verwaltung prüft, ob der Bau einer Zisterne zur Speicherung von Regenwasser umgesetzt werden kann. 2. Die Verwaltung spricht mit dem Antragsteller die Bereitschaft ab, über den verpflichtenden Ersatz hinaus weitere Nistmöglichkeiten auf dem Grundstück zu etablieren. 3. Die einzurichtenden Kinderspielplätze sollen öffentlich zugänglich sein. Das Angebot soll für Kinder aller Altersgruppen ansprechend sein. 4. Die Verwaltung wirkt darauf hin, dass (so weit wie rechtlich möglich) die Vorgaben für Maßnahmen gegen Vogelschlag rechtlich verbindlich sind. ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3052788&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3094897&OTYP=41))