Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2024743) # Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6222-2 „Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße“ in Bonn, Ortsteil Dransdorf 254006 · 2025-12-05 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Der von der Verwaltung vorgelegten baureifen Planung zur Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6222-2 „Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße“ in Bonn, Ortsteil Dransdorf und deren Herstellung auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages wird zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen geringfügig geändert werden muss. ## Beschlussvorschlag Der von der Verwaltung vorgelegten baureifen Planung zur Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6222-2 „Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße“ in Bonn, Ortsteil Dransdorf und deren Herstellung auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages wird zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen geringfügig geändert werden muss. ## Begründung Die Vorhabenträgerin ist mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, einen neuen Büro-Campus, der mit Rückbau der bis dahin bestandenen Bebauung entlang der Justus-von-Liebig-Straße, der Fraunhoferstraße sowie entlang der Haberstraße einherging, zu entwickeln. Die Vorhabenträgerin hat die Bebauung in mehrere Bauabschnitte unterteilt und hat im ersten Bauabschnitt die Hochbauten entsprechend des Bebauungsplanes bereits fertiggestellt und in Betrieb genommen. Der Vorhabenträgerin ist bekannt, dass zur Sicherung der Erschließung dieser Bebauung ein Linksabbieger im Bereich der Justus-von-Liebig-Straße hergestellt werden muss. Die Herstellung des Linksabbiegers hätte bereits vor Inbetriebnahme der zugehörigen Hochbauten erfolgen müssen. Da jedoch ein Zielbeschluss für die Bebauung vorlag und die Notwendigkeit des Linksabbiegers erst im späteren Verlauf des Verfahrens hervortrat, wurde von Seiten der Stadtverwaltung eine provisorische Gelbmarkierung zugelassen und eine entsprechende Vereinbarung getroffen (Vertrag-Nr. 08/2022, EDV 14030v), um die Inbetriebnahme durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba Fin) nicht zu verhindern. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen u _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2026-03-24 · Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz · ungeändert beschlossen ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3052826&OTYP=41))