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Bürgerantrag: Zeitlich begrenzte kostenlose Nutzung des ÖPNV an Samstagen und Sonntagen

254023 · 2025-11-28 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

Hiermit stelle ich den Antrag, samstags den öffentlichen Personennahverkehr in Bonn kostenlos anzubieten. Das Angebot soll - zeitlich von samstags 04.00 Uhr bis sonntags 04:00 Uhr gelten, - für alle Personen gültig sein und - die Preisstufe Bonn City umfassen.

Einzelheiten zur Begründung sind dem beigefügten Bürgerantrag zu entnehmen.

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

Hiermit stelle ich den Antrag, samstags den öffentlichen Personennahverkehr in Bonn kostenlos anzubieten. Das Angebot soll - zeitlich von samstags 04.00 Uhr bis sonntags 04: 00 Uhr gelten, - für alle Personen gültig sein und - die Preisstufe Bonn City umfassen.

Einzelheiten zur Begründung sind dem beigefügten Bürgerantrag zu entnehmen.

Begründung

sind dem beigefügten Bürgerantrag zu entnehmen.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

254023-01 ST Bürgerantrag: Zeitlich begrenzte kostenlose Nutzung des ÖPNV an Samstagen und Sonntagen

Stellungnahme der Verwaltung

Wie der Bürgerantrag richtigerweise darstellt, sind vergünstigte oder kostenlose ÖPNV-Angebote eine gute Möglichkeit, um Fahrgäste für den ÖPNV zu gewinnen. Daher gibt es in Bonn mit dem Klimaticket seit dem 01.01.2025 bereits ein subventioniertes Ticketangebot, welches sich vor allem an Fahrgäste im Freizeitverkehr richtet und dazu beiträgt, die Bonner Innenstadt sowie Einrichtungen und Freizeitangebote im ganzen Stadtgebiet kostengünstig zu erreichen.

Die Subventionierung von ÖPNV-Ticketangeboten geht dabei immer mit finanziellen Belastungen für den städtischen Haushalt einher. Laut den Berechnungen der SWB würde die Umsetzung eines kostenlosen ÖPNV-Angebotes wie im Antrag dargestellt zu jährlichen Kosten in Höhe von ca. drei Millionen Euro führen.

Aufgrund der derzeit angespannten Haushaltslage der Stadt Bonn und da es bereits ein bestehendes vergünstigtes Ticketangebot für den Freizeitverkehr gibt, empfiehlt die Verwaltung, dass der Bürgerantrag abgelehnt wird.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene V

_Gekürzt._

Dokumente