Originalquelle: ALLRIS-Original
254026 · 2026-05-04 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die als Anlage beigefügten Richtlinien zur Vergabe von Mitteln des Verfügungsfonds Bonn-Bad Godesberg des ISEK Innenstadt Bad Godesberg werden beschlossen.
Die als Anlage beigefügten Richtlinien zur Vergabe von Mitteln des Verfügungsfonds Bonn-Bad Godesberg des ISEK Innenstadt Bad Godesberg werden beschlossen.
Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt Bad Godesberg wurde 2020 beschlossen (DS-Nr. 190431) und stellt im Grundsatz die Programmatik der Innenstadtentwicklung in Bad Godesberg für mindestens 15 Jahre dar. Mit dem „ISEK Innenstadt Bad Godesberg“ ( __DS 190431__ ) soll die Bad Godesberger Innenstadt attraktiver gestaltet werden, eine multifunktionale Nutzung ermöglicht werden und ein Beitrag geleistet werden, die Innenstadt zu einem noch lebenswerteren Begegnungsort für alle auszugestalten.
Als weiteres Instrument Im Rahmen der ISEK Umsetzung soll erneut ein Verfügungsfonds eingerichtet werden. Der Verfügungsfonds ergänzt die baulichen Aktivitäten in der Bad Godesberger Innenstadt, ermöglicht den Akteuren selbst aktiv zu werden und aktiviert zu bürgerschaftlichem Engagement. Der Verfügungsfonds unterstützt dabei die kurzfristige und wenig bürokratische Realisierung von Ideen, Aktionen und Projekten von Bewohnerinnen und Bewohnern, Vereinen, Institutionen und dem Einzelhandel im Innenstadtbereich von Bad Godesberg. Es handelt sich um die finanzielle Förderung von gemeinwohlorient
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Sachverhalt
Gemäß der Richtline für die Vergabe von Mitteln des Verfügungsfonds Bonn-Bad Godesberg (DS-Nr. 254026) ist das Vergabegremium mit Personen als Expertinnen und Experten aus den geförderten Bereichen zu besetzen. Die Verwaltung schlägt 13 stimmberechtigte Mitglieder aus den nachfolgenden Institutionen vor:
Einzelhandel und Gastronomie
Integration und Zusammenleben
Kunst, Kultur und Brauchtum
Kinder und Jugendliche
Umwelt und Klima
Darüber hinaus wird das Quartiersmanagement „Bad Godesberg Nord – Unter der Godesburg“ als beratendes und nicht stimmberechtigtes Mitglied vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Gemäß der Richtline für die Vergabe von Mitteln des Verfügungsfonds Bonn-Bad Godesberg (DS-Nr. 254026) ist das Vergabegremium mit Personen als Expertinnen und Experten aus den geförderten Bereichen zu besetzen. Die Verwaltung schlägt 13 stimmberechtigte Mitglieder aus den nachfolgenden Institutionen vor:
Einzelhandel und Gastronomie
Integration und Zusammenleben
Kunst, Kultur und Brauchtum
Kinder und Jugendliche
Umwelt und Klima
Darüber hinaus wird das Quartiersmanagement „Bad Godesberg Nord – Unter der Godesburg“ als beratendes und nicht stimmberechtigtes Mitglied vorgeschlagen.
Begründung
Die angefragten Institutionen und Personen repräsentieren die Zielbereiche des Verfügungsfonds Bonn-Bad Godesberg. Die Zusammensetzung spiegelt die momentane Bereitschaft zur Teilnahme an dem Gremium sowie den Vorschlag für ein arbeitsfähiges Gremium wider. Eine Nach- und Weiterbesetzung erfolgt entsprechend der Richtlinien zur Vergabe von Mitteln des Verfügungsfonds Bonn-Bad Godesberg durch den Rat der Bundesstadt Bonn.
Sinn des Instruments Verfügungsfonds ist es, die Förderung von Projekten durch stadtteilrelevante Akteurinnen und Akteure entsprechend der politisch beschlossenen Richtlinien entscheiden zu lassen. Hierdurch sollen die Identifikation mit dem Stadtbezirk und das ehrenamtliche, zivilgesellschaftliche Engagement gefördert und gestärkt werden. Bei der Besetzung des Gremiums wurde darauf geachtet, dass eine vertrauensvolle Arbeit und Diskussion gewährleistet wird.
Sachverhalt
Die Erweiterung der Zusammensetzung des Vergabegremiums im Bereich Integration und Zusammenleben um das nicht-kommerzielle Wohnprojekt Wolkenburg e. V. (Bonner Str. 39 in Bad Godesberg) bezieht damit bereits existierende nicht-kommerzielle Nutzungsformen des städtischen Raums ein. Miet- und Nebenkosten werden zu immer größeren Belastungen für immer mehr Menschen. Hierdurch wird deren Möglichkeit zu Mitwirkung an der Gestaltung ihres Wohn- und Lebensumfelds eingeschränkt. Wohnprojekte wie Wolkenburg e.V. ermöglichen eine alternative Nutzung des städtischen Raums und eine stärkere Beteiligung am Quartiersleben. Wolkenburg e. V. bietet zudem einen Raum für öffentliche Nutzung sowie eine Mitmachwerkstatt an.
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung wird wie folgt ergänzt: Als 14. stimmberechtigtes Mitglied wird im Bereich Integration und Zusammenleben ein/e Vertreter*in des Hausvereins Wolkenburg e. V. in das Vergabegremium aufgenommen.