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Zielbeschluss über eine gemischt genutzte Entwicklung des Areals „Gartenstraße" im Ortsteil Vilich, Stadtbezirk Beuel

254027 · 2026-02-09 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Dem Planungsziel, auf den Flurstücken 908, 994, 995, 1120, Flur 46 Gemarkung Beuel (Firmengelände Gartenstraße 34) im Ortsteil Vilich, Stadtbezirk Beuel ein gemischt genutztes, urbanes Quartier zu entwickeln, wird zugestimmt. Dem Antrag der Projektgesellschaft „Rheinische Landentwicklung Projekt Brühl Eins GmbH & Co. KG“ vom 03.09.2025 auf Änderung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 8023-3 „Schevastesstraße“ wird damit entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6823-2 „Gartenstraße“ auf Grundlage des § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB und mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
  1. Für die Entwicklung des Plangebiets ist zunächst ein städtebaulich-freiraumplanerisches Qualifizierungsverfahren gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchzuführen, dessen Ergebnis die planerische Grundlage für das Bebauungsplanverfahren bildet.
  1. Als stimmberechtigte Mitglieder im Preisgericht des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs „Gartenstraße“ werden folgende Personen benannt:

Stimmberechtigtes Mitglied:

Stellvertretung:

  1. 1. 2. 2. 3. 3. 1. Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauun

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Planungsziel, auf den Flurstücken 908, 994, 995, 1120, Flur 46 Gemarkung Beuel (Firmengelände Gartenstraße 34) im Ortsteil Vilich, Stadtbezirk Beuel ein gemischt genutztes, urbanes Quartier zu entwickeln, wird zugestimmt. Dem Antrag der Projektgesellschaft „Rheinische Landentwicklung Projekt Brühl Eins GmbH & Co. KG“ vom 03.09.2025 auf Änderung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 8023-3 „Schevastesstraße“ wird damit entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6823-2 „Gartenstraße“ auf Grundlage des § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB und mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
  1. Für die Entwicklung des Plangebiets ist zunächst ein städtebaulich-freiraumplanerisches Qualifizierungsverfahren gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchzuführen, dessen Ergebnis die planerische Grundlage für das Bebauungsplanverfahren bildet.
  1. Als stimmberechtigte Mitglieder im Preisgericht des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs „Gartenstraße“ werden folgende Personen benannt:

Stimmberechtigtes Mitglied: Stellvertretung:

  1. 1.
  1. 2.
  1. 3.
  1. Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauu

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

Anlass

Die Projektgesellschaft „Rheinische Landentwicklung Projekt Brühl Eins GmbH & Co. KG“ (Yanmaz Immobilienbau, Brühl, zusammen mit der Dornieden Gruppe, Monheim am Rhein), mit Verfügungsberechtigung über die Firmengrundstücke der Rudolf Pützer GmbH an der Gartenstraße, plant auf der vormals gewerblich genutzten Fläche die Entwicklung eines Wohnquartiers, in geringerem Maße ergänzt durch Flächen für wohnverträgliche gewerbliche Nutzungen.

Um diese Entwicklung zu ermöglichen, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, welcher das Plangebiet zukünftig als Urbanes Gebiet (MU) gemäß § 6a BauNVO planungsrechtlich festsetzen soll.

Beschreibung des Plangebiets „Gartenstraße“

Das Plangebiet setzt sich zusammen aus dem Vorhabengebiet und zwei angrenzenden Grundstücken, die als Anpassungsbereiche mit in das Plangebiet einbezogen werden. Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Das ca. 11.250 m² große Vorhabengebiet umfasst die Flurstücke 908, 994, 995, 1120, Flur 46, Gemarkung Beuel, des Firmengeländes der Rudolf Pützer GmbH an der Gartenstraße.

Das Vorhabengebiet wurde seit 1925 als industriell/gewerblicher Produktio

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

254027-01 AA Linke-Änderungsantrag: Zielbeschluss über eine gemischt genutzte Entwicklung des Areals „Gartenstraße" im Ortsteil Vilich, Stadtbezirk BeuelAntrag zur Vorlage 254027

Sachverhalt

Der Neubau von 150 Wohneinheiten mit 50% Förderanteil ist zu begrüßen, gleichzeitig besteht bei Wohneinrichtungen mit Fokus auf Vermietungen mit eher kürzerer Dauer (laut GA vom 26.2.26 „Studierendenappartements“) ein erhöhtes Risiko, dass es zu nicht gewünschten Kurzzeitvermietungen kommt. Dem ist durch entsprechende Punkte, die vertraglich bzw. im städtebaulichen Vertrag festgehalten werden sollen, möglichst vorzubeugen

Beschlussvorschlag

  1. Sofern Appartements errichtet werden, soll für diese eine Mindestgröße pro Wohneinheit von 20 Quadratmeter gelten.
  1. Zudem soll dauerhaft sichergestellt werden, dass Wohneinheiten mit der Bezeichnung „Studierendenappartement“ zukünftig auch tatsächlich an aktive Studierende (oder Azubis) vermietet werden.
  1. Entsprechende Regelungen sind vertraglich zu vereinbaren bzw. in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.

254027-02 AA CDU-Bezirksfraktion-Änderungsantrag: Zielbeschluss über eine gemischt genutzte Entwicklung des Areals „Gartenstraße" im Ortsteil Vilich, Stadtbezirk BeuelAntrag zur Vorlage 254027

Sachverhalt

Planungswettbewerbe haben den Vorteil, eine Auswahl an qualitativen Entwürfen zu generieren. Sie haben jedoch den Nachteil, dass sie Zeit und Geld kosten sowie zusätzlich keine Realisierung „aus einem Guss“ bieten. Die Projektgesellschaft plant die Realisierung von Wohnraum, müsste aber den im Wettbewerbsverfahren prämierte „fremden“ Entwurf umsetzen.

Eine frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB erfolgt weiterhin. Das städtebaulich-freiraumplanerische Konzept der Projektgesellschaft wird weiterhin im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt und der Öffentlichkeit wird im Zuge der Beteiligung die frühzeitige Möglichkeit gegeben, sich zur Planung zu äußern und Stellung zu nehmen.

Beschlussvorschlag

Die Nummer 2 und 3 der Beschlussvorlage werden gestrichen.

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