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Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ für die Maßnahme "Sanierung der Sportfreianlagen im Endenicher Park"

254030 · 2025-12-09 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Maßnahme „Sanierung der Sportfreianlagen im Endenicher Park“ Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zu beantragen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Maßnahme „Sanierung der Sportfreianlagen im Endenicher Park“ Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zu beantragen.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage konnte aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmung nicht fristgerecht für die notwendige Beratungsfolge eingebracht werden.

Für die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ ist ein Ratsbeschluss bis zum 31.01.2026 Voraussetzung. Diese Frist kann in einer späteren Beratungsfolge nicht eingehalten werden, so dass der Stadt Bonn aufgrund fehlenden Ratsbeschlusses Fördermittel von ca. 1 Mio € entgehen könnten.

Die Bezirksvertretung Bonn hatte am 04.02.2025 der Entwurfsplanung für die Neugestaltung des Endenicher Parks, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe am 30.01.2025 der Einleitung des Vergabeverfahrens zugestimmt (DS __242008__ ). Diese Neugestaltung beinhaltet im Wesentlichen eine Sanierung der vorhandenen Sportfreianlagen sowie der Aufenthaltsflächen in der Parkanlage.

Die Baumaßnahme passt in idealer Weise zum Förderziel des neu aufgelegten Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Sportstätten“, da den Kommunen überjährige investive Projekte mit besonderer regionaler Bedeutung ermöglicht werden sollen, und zu den zeitl

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Beratungsfolge

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