Originalquelle: ALLRIS-Original

Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7014-1 „Deutschherrenstraße 175-187“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf

254035 · 2025-12-15 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der von der Verwaltung vorgelegten baureifen Planung zur Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7014-1 „Deutschherrenstraße 175-187“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf und deren Herstellung auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages wird zugestimmt.

Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen geringfügig geändert werden muss.

Beschlussvorschlag

Der von der Verwaltung vorgelegten baureifen Planung zur Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7014-1 „Deutschherrenstraße 175-187“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf und deren Herstellung auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages wird zugestimmt.

Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen geringfügig geändert werden muss.

Begründung

Die Eigentümerin der Flächen des ehemaligen Metallverarbeitungsbetriebes Lubig plant eine bedarfsgerechte Einzelhandelsnutzung für die Nahversorgung und eine Wohnnutzung zur Ergänzung der innerstädtischen Wohnbebauung.

Das Plangebiet grenzt im Nordosten an die Paracelsusstraße und im Westen an die Deutschherrenstraße.

Im Zusammenhang mit dem Hochbauvorhaben ist eine neue private Erschließungsstraße parallel zum öffentlichen Fußweg „Schenkpfädchen“ zwischen den beiden o.g. öffentlichen Straßen vorgesehen. Diese Festlegung wurde auch bereits im Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 7014-1 vertraglich verankert. Aufgrund des planerischen Standes zum Bebauungsplan wurde sich damals für die getrennte Beschlussfassung entschieden.

An den beiden Einmündungen der Planstraße sind zudem Anpassungsmaßnahmen (u.a. Verlagerung von baulichen Einengungen an der Paracelsusstraße und Parkständen in der Deutschherrenstraße) notwendig.

Die Kosten aller Erschließungs- und straßenbaulichen Maßnahmen trägt die Vorhabenträgerin.

Beratungsfolge

Dokumente