Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2024846) # Sanierung der Kunstrasenplätze bis 2031 gemäß EU-Verordnung 254038 · 2025-12-21 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die noch mit Kunststoffgranulat verfüllten Kunstrasenplätze nach dem folgenden Zeitplan zu sanieren: 2026 Oberkassel, Franz-Elbern-Stadion, Plittersdorf; 2027 Endenich, Röttgen; 2028 Graurheindorf, Mehlem; 2029 IGS Bonn-Beuel, Wesselheideweg; 2030 Dransdorf, Schwarzrheindorf; 2031 Ippendorf. 2. Die Mittel zur Sanierung des Sportplatzes Plittersdorf i.H.v. 300.000 € werden im Hj. 2026 überplanmäßig mit Deckung aus der Finanzstelle des Sportplatzes Endenich bereitgestellt. 3. Die Mittel für die weiteren Maßnahmen des Jahres 2026 mit jeweiligen Gesamtkosten höher als 250.000 € werden entsperrt. 4. Der Einleitung der Vergabeverfahren für die Maßnahmen des Jahres 2026 (Oberkassel, Franz-Elbern-Stadion, Plittersdorf) wird zugestimmt. ## Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die noch mit Kunststoffgranulat verfüllten Kunstrasenplätze nach dem folgenden Zeitplan zu sanieren: 2026 Oberkassel, Franz-Elbern-Stadion, Plittersdorf; 2027 Endenich, Röttgen; 2028 Graurheindorf, Mehlem; 2029 IGS Bonn-Beuel, Wesselheideweg; 2030 Dransdorf, Schwarzrheindorf; 2031 Ippendorf. 2. Die Mittel zur Sanierung des Sportplatzes Plittersdorf i.H.v. 300.000 € werden im Hj. 2026 überplanmäßig mit Deckung aus der Finanzstelle des Sportplatzes Endenich bereitgestellt. 3. Die Mittel für die weiteren Maßnahmen des Jahres 2026 mit jeweiligen Gesamtkosten höher als 250.000 € werden entsperrt. 4. Der Einleitung der Vergabeverfahren für die Maßnahmen des Jahres 2026 (Oberkassel, Franz-Elbern-Stadion, Plittersdorf) wird zugestimmt. ## Begründung Seit 25. September 2023 ist die Verordnung (EU) 2023/2055, auch „Mikroplastikrichtlinie“ genannt, in Kraft, mit der das Inverkehrbringen von Polymermikropartikeln stark reglementiert wird. Die Richtlinie besagt, dass Kunststoffgranulate bei Kunstrasenplätzen mit einer Übergangsfrist von acht Jahren verboten werden sollen. Ab dem Jahr 2031 darf europaweit kein Mikroplastik-Einstreumaterial für die Verwendung auf Sportplätzen mehr in Verkehr gebracht werden. Das Granulat soll zukünftig aus organischen Materialien bestehen. In der Stadt Bonn ist man bereits im Jahr 2018 auf Granulat aus Kork umgestiegen und inzwischen werden nur noch reine Sandverfüllungen aufgebracht. Insgesamt gibt es noch 12 Kunstrasenplätze die mit Kunststoffgranulat (RPU oder EPDM) verfüllt sind. Diese müssen bis 2031 saniert werden, was bedeutet, dass ein neuer Kunstrasenbelag mit reiner Sandverfüllung eingebaut wird. Der unten folgende Zeitplan wurde nach folgenden Kriterien aufgestellt: Herstellungsdatum, Art des verwendeten Granulats und Zustand des Platzes. Dies ergibt folgenden zeitlichen Ablauf der Sanierungsmaßnahmen: Jahr der Sanierung Kunstrasenplätze 2026 Oberkassel, Franz-Elbern-Stadion, Plit _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2026-01-20 · Bezirksvertretung Bonn · geändert beschlossen - 2026-01-21 · Bezirksvertretung Beuel · ungeändert beschlossen - mit Protokollnotiz - 2026-01-27 · Bezirksvertretung Hardtberg · ungeändert beschlossen - 2026-01-28 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · ungeändert beschlossen - 2026-03-04 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · ungeändert beschlossen - 2026-03-19 · Sportausschuss · ungeändert beschlossen - 2026-05-07 · Rat · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 254038-01 AA Grüne-Änderungsantrag: Vorbehalt der Änderung der Reihenfolge bei Bedarf - Sanierung der Kunstrasenplätze bis 2031 gemäß EU-VerordnungÄA zur Vorlage 254038 {#nv-2025234} **Sachverhalt** Dieser Satz ist derzeit in der Begründung der Beschlussvorlage der Verwaltung enthalten und soll in den Beschluss mit aufgenommen werden. **Beschlussvorschlag** Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert: An Punkt 1 wird folgender Satz angefügt: „Sollte sich der Zustand eines Platzes in diesem Zeitraum exorbitant verschlechtern, wird die Sanierung vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien vorgezogen und die Reihenfolge entsprechend angepasst.“ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3056004&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3066856&OTYP=41))