Originalquelle: ALLRIS-Original
254056 · 2025-12-10 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
hiermit beantrage ich die Anlage eines Zebrastreifens im Hauptübergang Pappelweg zur Ki Ta Sommerberg (Sommerbergweg) auf dem Heiderhof.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet: hiermit beantrage ich die Anlage eines Zebrastreifens im Hauptübergang Pappelweg zur Ki Ta Sommerberg (Sommerbergweg) auf dem Heiderhof.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung hat den Antrag geprüft:
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges kommt aus rechtlicher Sicht nicht in Betracht. Ein Fußgängerüberweg über die bevorrechtigte Straße an Knotenpunkten mit abknickender Vorfahrt darf gemäß VwV zu § 26 StVO nicht angelegt werden.
In den Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA 2002) wird in Ausnahmefällen als Alternative die Regelung des Knotenpunkts mittels Lichtsignalanlage oder die Anlage eines Kreisverkehrs vorgeschlagen. Beide Varianten wären mit nur mit hohem (finanziellem) Aufwand umzusetzen. Bis auf die Ki Ta und den Tennisverein besitzt der Sommerbergweg kaum Ziele, welche Wegeverbindungen für den Fußverkehr benötigen. Aus angrenzenden Verkehrszählungen und dem Verkehrsmodell der Stadt Bonn ist ebenso ersichtlich, dass der Pappelweg keine besonders stark befahrene Straße ist. Grundsätzlich erscheint somit eine grundlegende Umgestaltung des vorgeschlagenen Knotenpunkts aus verkehrsplanerischer Sicht nicht notwendig.
Bei entsprechendem Beschluss können jedoch andere Verbesserungen der Querungssituation (Mittelinsel o.ä.) geprüft werden, auch, um Eltern mit Kindern das Queren zur Ki Ta zu vereinfachen.
__Beschlussvorschlag für di
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Verwaltung benennt konkret den Kreuzungsbereich als keinen zulässigen Standort für einen FGÜ, sagt aber nichts zur Möglichkeit der Errichtung eines solchen im weiteren Straßenverlauf. Auf dem weiteren Verlauf des Pappelwegs bis zum Kastanienweg könnte die Einrichtung eines FGÜ rechtlich in Betracht kommen.
Die Stellungnahme selbst benennt zudem eine Mittelinsel und vergleichbare Lösungen als mögliche Alternative für den Kreuzungsbereich.
Kleinkinder queren diesen Abschnitt täglich bei Tempo 50 ohne gesicherte Querungshilfe auf dem gesamten Abschnitt des Pappelwegs. Verschiedene Optionen zur Steigerung der Sicherheit sollen daher geprüft werden.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung. Sie beauftragt die Verwaltung zu prüfen:
1. an welcher Stelle auf dem Abschnitt von der Kreuzung Pappelweg/Sommerbergweg bis zur Bushaltestelle Kastanienweg ein FGÜ eingerichtet werden könnte, um Kindern das sichere Queren zur Ki Ta Sommerberg zu ermöglichen.
2. und falls dies nicht möglich ist, wie eine Querungshilfe – insbesondere in Form einer Mittelinsel oder vergleichbarer Maßnahmen – im Bereich Pappelweg/Sommerbergweg realisiert werden kann.