Originalquelle: ALLRIS-Original

Überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 308.000€ für die Baumaßnahme Bornheimer Straße

254060 · 2025-12-11 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der

überplanmäßigen Mittelbereitstellung für den Ausgleich der Eingangsrechnungen für Baumaßnahmen in der Bornheimer Straße zwischen Alter Friedhof und Ellerstraße in Höhe von 308.000 € wird zugestimmt.

Zu deckende Finanzstelle: 5610009028000

Bezeichnung:

Masterplan Innere Stadt

Finanzposition: 78.5200

Deckung aus Finanzstelle:

5680012010100

Bezeichnung:

Neubau Verkehrsgrün

Finanzposition:

78.5200

Betrag: 308.000 €

Beschlussvorschlag

Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für den Ausgleich der Eingangsrechnungen für Baumaßnahmen in der Bornheimer Straße zwischen Alter Friedhof und Ellerstraße in Höhe von 308.000 € wird zugestimmt.

Zu deckende Finanzstelle: 5610009028000

Bezeichnung: Masterplan Innere Stadt

Finanzposition: 78.5200

Deckung aus Finanzstelle: 5680012010100

Bezeichnung: Neubau Verkehrsgrün

Finanzposition: 78.5200

Betrag: 308.000 €

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Für die Baumaßnahme Bornheimer Straße liegen Rechnungen über Nachtragsleistungen mit Eingangsdatum Anfang Dezember 2025 vor, die aufgrund der Betriebsferien noch in 2025 zur Einhaltung des Zahlungsziels angewiesen werden müssen. Andernfalls droht der Bundesstadt Bonn durch Verzugszinsen ein finanzieller Schaden. Die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel ist ferner zwingend erforderlich, um eine reibungslose Fortführung der Baumaßnahme gewährleisten zu können.

Während der Baumaßnahme kam es zu Bauverzögerungen und notwendigen Nachträgen/zusätzlichen Leistungen, die Kostensteigerungen zur Folge hatten. Der überplanmäßige Mehrbedarf in Höhe von 308.000€ wird noch im Jahr 2025 kassenwirksam. Eine dezidierte Aufstellung aller Nachträge der Baumaßnahme Bornheimer Straße inkl. Begründungen befindet sich im Anhang.

Beratungsfolge

Dokumente