Originalquelle: ALLRIS-Original
254061 · 2025-12-11 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Rat der Bundesstadt Bonn entscheidet über die beschriebene Variante B.
Der Rat der Bundesstadt Bonn entscheidet über die beschriebene Variante B.
Begründung der Dringlichkeit: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 4. Dezember 2025 in mehreren die Städte Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen betreffenden Verfahren entschieden, dass die dort festgelegten höheren Grundsteuerhebesätze zur Bestimmung der Grundsteuer für in der jeweiligen Gemeinde liegende Nichtwohngrundstücke gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Darauf basierende Grundsteuerbescheide sind nach Auffassung des Gerichts rechtswidrig.
Der Wortlaut dieser Gerichtsentscheidungen ist der Verwaltung mangels bisheriger Veröffentlichung noch nicht bekannt. Eine finale juristische Bewertung der Auswirkungen dieser Entscheidungen auf Bonn und auf die Anwendung von differenzierten Hebesätzen allgemein kann daher derzeit nicht erfolgen. Diese setzt eine nähere Prüfung der Urteilsbegründung voraus. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich die bereits im Jahr 2024 dargestellten rechtlichen Risiken bei Anwendung von differenzierten Grundsteuerhebesätzen durch die vorgenannten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen weiter konkretisiert haben. (siehe DS [__241905__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=201985
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._