Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2024915) # Vorgehensweise bei der Veranlagung der Grundsteuer B für das Jahr 2026 unter Berücksichtigung der Entscheidungen des VG Gelsenkirchen vom 4. Dezember 2025 254061 · 2025-12-11 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Der Rat der Bundesstadt Bonn entscheidet über die beschriebene Variante B. ## Beschlussvorschlag Der Rat der Bundesstadt Bonn entscheidet über die beschriebene Variante B. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 4. Dezember 2025 in mehreren die Städte Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen betreffenden Verfahren entschieden, dass die dort festgelegten höheren Grundsteuerhebesätze zur Bestimmung der Grundsteuer für in der jeweiligen Gemeinde liegende Nichtwohngrundstücke gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Darauf basierende Grundsteuerbescheide sind nach Auffassung des Gerichts rechtswidrig. Der Wortlaut dieser Gerichtsentscheidungen ist der Verwaltung mangels bisheriger Veröffentlichung noch nicht bekannt. Eine finale juristische Bewertung der Auswirkungen dieser Entscheidungen auf Bonn und auf die Anwendung von differenzierten Hebesätzen allgemein kann daher derzeit nicht erfolgen. Diese setzt eine nähere Prüfung der Urteilsbegründung voraus. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich die bereits im Jahr 2024 dargestellten rechtlichen Risiken bei Anwendung von differenzierten Grundsteuerhebesätzen durch die vorgenannten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen weiter konkretisiert haben. (siehe DS [__241905__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=201985 _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-12-11 · Rat · ungeändert beschlossen ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3057413&OTYP=41))